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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-12-16

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Wir sprechen nun seit vielen Jahren von Mobility-Pricing, aber es ist wenig bis nichts passiert; lange lief sehr wenig. Ich möchte mit dieser parlamentarischen Initiative den Weg bereiten, um vom darüber Sprechen hin zu einer konkreten Umsetzung und Einführung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobility-Pricings zu kommen. Gerade die Erfahrungen der letzten Monate haben uns ja gezeigt, dass viele Tätigkeiten zumindest teilweise digital erledigt werden können. Homeoffice und Videokonferenzen ermöglichen eine Reduktion der Verkehrsspitzen, was Kosten spart und gleichzeitig die Umwelt schont. Dank Telearbeit können wir zum Beispiel, das zeigen die gemachten Erfahrungen, unsere Pendlerreisen problemlos in schwächer belastete Tageszeiten verschieben.

Das ist ein Vorteil für alle, einerseits für diejenigen mit fixen Arbeitszeiten und Arbeitsorten, wie zum Beispiel Produktionsmitarbeitende oder Installateure. Sie haben mit Mobility-Pricing einen Vorteil, weil sie zu ihrer Reisezeit gar nicht mehr oder deutlich weniger im Stau stehen müssen. Andererseits können die vielen anderen ihre Flexibilität zu ihrem persönlichen Wohl und zu dem aller anderen nutzen und ausserhalb der Stosszeiten reisen. Mit einem Mobility-Pricing können wir endlich die verursachergerechten Anreize dazu setzen.

Die Wirkungsanalyse, welche am Beispiel der Region Zug erstellt wurde, zeigt klar:

1.[NB]Mobility-Pricing kann einen wesentlichen Beitrag zur Glättung von Verkehrsspitzen in stark belasteten oder überlasteten Agglomerationen leisten.

2.[NB]Mobility-Pricing reduziert die Verkehrsmenge im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr in den Spitzenstunden, glättet also die Verkehrsspitzen.

3.[NB]Mobility-Pricing ermöglicht diese Verbesserungen, ohne dass die Bevölkerung insgesamt finanziell stärker belastet wird.

4.[NB]Mit Mobility-Pricing wird eine neue, leistungsabhängige Benutzungsgebühr für Verkehrsinfrastrukturen eingeführt. Gleichzeitig werden aber auch bestehende Steuern und Abgaben, wie zum Beispiel der Mineralölsteuerzuschlag oder der zweckgebundene Teil der Mineralölsteuer, die Automobilsteuer und die Nationalstrassenabgabe, abgeschafft sowie die Tarife im öffentlichen Verkehr angepasst. Durch diese Kompensationen bestehender Einnahmen beim motorisierten Individualverkehr und durch die Anpassung der Tarife im öffentlichen Verkehr bleibt das Einnahmenniveau konstant und somit die Gesamtbelastung für die Bevölkerung gleich.

Die Wirksamkeit, die technische Machbarkeit und der positive volkswirtschaftliche Effekt sind also damit nachgewiesen. Ich begrüsse die nächsten Schritte in den Regionen und den Kantonen, wo erste Versuche und Projekte umgesetzt werden sollen. Das ist sehr gut, und das verbessert die Akzeptanz. Der Bundesrat hat zudem das UVEK beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen zu erarbeiten. Das ist sehr zu begrüssen. Es scheint aber klar: Wenn wir ein schweizweites Mobility-Pricing umsetzen wollen, müssen wir zahlreiche Gesetze und als Basis auch die Bundesverfassung anpassen. Diese politischen Prozesse brauchen sehr viel Zeit. Deshalb sind sie dringend anzugehen.