Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-12-16
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte die Ausführungen meiner Kollegin Marra noch ergänzen mit Informationen aus der Kommission.
Die parlamentarische Initiative, das haben wir gehört, wird unter anderem damit begründet, dass die hohen Zahlen von neuen Asylgesuchen, die mit Kosten in Milliardenhöhe verbunden seien, die Gefahr der Einschleusung von Terroristen erhöhten und das Versagen von Schengen/Dublin belegten. Das rufe nach einer grundlegenden Neuordnung des Asylverfahrens.
In der parlamentarischen Initiative wird behauptet, das Dublin-Abkommen sei ein Teil des Problems, gleichzeitig wird aber eine Lösung vorgeschlagen, die genau dieses Dublin-Abkommen voraussetzt, nämlich die Rückführung in das Einreiseland. Dabei wird ausgeblendet, dass ohne Dublin-Abkommen alle Personen mit einem abgewiesenen Asylgesuch eines EU-Staates die Gelegenheit erhalten würden, in der Schweiz ein weiteres Asylgesuch zu stellen, und dass die Landesgrenze zum Schengen/Dublin-Raum zur Asyl-Aussengrenze würde.
In der Kommission wurde auch diskutiert, ob der Initiant dieser parlamentarischen Initiative einfach die erfolglose Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" aus dem Jahre 2002[NB]wieder aufs Tapet bringen will. Dem widersprachen die Vertreter der jetzigen Minderheit. Sie räumten zwar ein, dass viel des Inhalts des Vorstosses mit jenem der Volksinitiative deckungsgleich sei, sagten aber, dass sich die Situation gegenüber heute deutlich geändert habe. So seien die Erwartungen, die man damals an Schengen/Dublin gehabt habe, nicht erfüllt worden.
Ebenfalls nicht einig war sich die Kommission darüber, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen mit dem Vorstoss verbunden wären. Nach Ansicht der Minderheit gilt [PAGE 2628] völkerrechtlich nur das Non-Refoulement-Prinzip; hingegen gebe es keinen völkerrechtlichen Anspruch auf Asylgewährung. Die Flüchtlingskonvention stellt zwar tatsächlich keine verbindlichen Regeln für das Verfahren auf, setzt aber voraus, dass im Einzelfall geprüft wird, ob eine Person die Flüchtlingseigenschaften erfüllt, bevor eine Rückweisung vorgenommen werden kann. Die Mehrheit der Kommission erachtet daher die parlamentarische Initiative als völkerrechtswidrig, weil sie es praktisch verunmöglichen würde, in der Schweiz überhaupt noch ein Asylgesuch stellen zu können, wenn man auf dem Landweg über die Grenze kommen würde. Sie vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu einem Asylverfahren in der Schweiz jederzeit gewährleistet sein muss, unabhängig davon, ob eine Person an einem offiziellen Grenzposten oder anderswo in der Schweiz durch die Grenzwache oder durch die Polizei aufgegriffen wird.
Schliesslich würde die parlamentarische Initiative auch keine Vereinfachung bringen. Dafür ist das kürzlich revidierte Asylgesetz besser geeignet. Es hat bereits eine erhebliche Beschleunigung der Asylverfahren mit sich gebracht, und die neu eingerichteten Bundesasylzentren scheinen sich zu bewähren.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.