Wicki Franz · Ständerat · 2002-10-03
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Es geht hier um eine Formalität: Wir müssen zwei parallel laufende Gesetzgebungsarbeiten koordinieren.
In beiden Räten sind nämlich die Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes und die Totalrevision der Bundesrechtspflege hängig. In beiden Gesetzen wird in diesem Punkt das andere Gesetz geändert. Wenn man hier keine Vorkehrungen trifft, kann es also sein, dass die jeweiligen Änderungen hinfällig werden, wenn das eine Gesetz vor dem anderen in Kraft tritt. Die beiden Gesetzesrevisionen müssen also aufeinander abgestimmt werden.
Das geltende Organisationsgesetz und die Justizreformvorlagen, welche dieses Gesetz ersetzen, enthalten keine Bestimmungen über die Immunität der Bundesrichter, weil diese Frage bisher im so genannten Garantiegesetz geregelt war. Mit dem Parlamentsgesetz heben wir nun das Garantiegesetz auf. Damit die Immunität der Bundesrichter beibehalten werden kann, müssen diese Bestimmungen in jene Justizreformvorlagen aufgenommen werden, die vor dem Parlamentsgesetz in Kraft treten.
Diese Übergangsbestimmung ist also eine reine Formalität; aber sie ist wichtig.