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Stöckli Hans · Ständerat · 2020-12-17

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage, welche Widerhandlungen von uns unter Strafe gestellt werden sollen. Klar und unbestritten ist, dass bestraft werden soll, wer mit Wissen und Willen die Bestimmungen, die wir jetzt am Erarbeiten sind, verletzt. Die Frage ist nun, ob auch die Fahrlässigkeit unter Strafe gestellt werden soll, wie wir das im Bericht der ständerätlichen Kommission vom 24. Oktober beantragten.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass man sich nur auf den Vorsatz beschränken sollte. Ich bin aber der Meinung, dass gerade hier, in dieser schwierigen Auseinandersetzung, auch die Fahrlässigkeit ihren Platz hat und ebenfalls bestraft werden sollte, denn wer wird mit Wissen und Willen diese Bestimmungen verletzen? Die Problematik liegt darin, dass eben aufgepasst werden muss, dass man sich an diese Vorschriften hält. Daher sollte man die Pflichtwidrigkeit eben auch unter Strafe stellen, denn wer die Vorsichtsregeln nicht beachtet, die er nach seinen persönlichen Verhältnissen und nach den Umständen eben beachten sollte, der ist auch zu strafen; er soll allerdings mit einer entsprechend milderen Strafe sanktioniert werden.

Dementsprechend beantrage ich im Namen der Minderheit, dem ursprünglichen Vorgehen und Antrag der Kommission zum Durchbruch zu verhelfen.