Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-17
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-17
Wortprotokoll
Neben dem Budget ist es die Revision des Covid-19-Gesetzes, die uns in dieser Session begleitet und umtreibt. Dabei hat uns die Entwicklung rund um die Corona-Pandemie immer wieder eingeholt. Wir mussten am Dienstag nochmals auf einen Nachtrag des Bundesrates eintreten und diesen behandeln und haben noch weitere Artikel ins Gesetz eingefügt. Doch nun befinden wir uns gesetzmässig auf der Zielgeraden. Wir haben heute Morgen in der Einigungskonferenz eine Lösung gefunden.
Die Einigungskonferenz hat heute Morgen zwei Artikel beraten. Bei einem Artikel gab es eine materielle Diskussion, beim anderen Artikel eine rein formelle. Bei allen anderen Punkten folgt der Ständerat unserem Rat.
Zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b: Hier geht es um die materielle Differenz, die noch vorlag. Es geht um das Stichdatum oder die Zeitspanne, welche für die Sportclubs als Basis für die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens inklusive Prämien, Boni und weiteren geldwerten Vergünstigungen gilt, das gekürzt werden soll. Die Version des Nationalrates sah die Saison 2018/19 vor, das ist die letzte ganz gespielte Saison. Warum diese Saison die richtige Berechnungsgrundlage ist, haben wir Ihnen in den letzten Beratungen mehrmals ausgeführt. Der Ständerat schlägt den 13. März 2020 vor, das ist das Datum des Lockdowns. Die Einigungskonferenz hat heute Morgen quasi einen Mittelweg verabschiedet. Dieser sieht vor, dass grundsätzlich die Saison 2018/19 gilt, aber der Bundesrat auf Gesuch hin die Einkommen der Angestellten am Stichtag 13. März 2020 berücksichtigen kann. Somit sollte für alle Clubs ein gangbarer Weg vorhanden sein, und wir konnten so eine Brücke schlagen.
Dann komme ich noch zu Artikel 17a. Diesen Artikel haben wir am Montag im Nationalrat neu eingefügt. Hier geht es um die Kurzarbeitsentschädigung für die tiefsten Löhne. Im Rat besteht die Meinung, dass diese tiefen Löhne im Sinne einer Ausnahmebestimmung gestützt werden sollten. Unser Konzept sieht vor, dass im Sinne einer klar befristeten Überbrückung die Löhne der tiefen Einkommen um weniger als 20 Prozent gekürzt werden. Löhne bis 3470 Franken werden zu 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Löhne zwischen 3470 und 4340 Franken werden anteilsmässig gekürzt, diese erhalten somit etwas mehr als 80 Prozent der Kurzarbeitsentschädigung. Löhne ab 4340 Franken werden zu den regulären Sätzen abgerechnet. Mit unserem Konzept gibt es keine Schwelleneffekte, was wir sehr begrüssen. Der Ständerat ist unserem Konzept gestern einstimmig gefolgt. Da unser Antrag am Montagabend etwas kurzfristig war, hat die Verwaltung unser Konzept nun gesetzeskonform umformuliert. Das ist die Version des Ständerates. Daher gibt es neben Artikel 17a auch Ergänzungen in Artikel 21 Absatz 10 und in Ziffer III Absatz 5. Es gibt da keine materiellen Änderungen, und die Einigungskonferenz stellt einstimmig den Antrag, der Version des Ständerates zu folgen.
Ich bitte Sie daher, allen Anträgen der Einigungskonferenz zu folgen.