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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-17

Wortprotokoll

Herr Ständerat Hefti hat darauf hingewiesen: Der Bundesrat begrüsst es grundsätzlich, dass man Alternativen zur Administrativhaft prüft. Bevor man aber eine gesetzliche Grundlage in diesem Bereich erlässt, sollte aus Sicht des Bundesrates geprüft werden, ob sich das Electronic Monitoring tatsächlich auch für den Bereich des Wegweisungsvollzugs eignet. Meine persönliche Erfahrung ist, dass Electronic Monitoring in diesem Bereich wenig zweckmässig ist. Die Administrativhaft wird nur dann angeordnet, und ein Richter muss das ja letztlich auch genehmigen, wenn die Gefahr besteht, dass eine Person untertauchen und sich damit der Durchführung der Wegweisung entziehen will. Der Gefahr des Untertauchens lässt sich eben mit dem Electronic Monitoring nur sehr bedingt begegnen. Die von der Massnahme betroffene Person hat zwar Vorgaben, wo sie sich aufhalten darf, kann aber nicht dazu gezwungen werden, sich daran zu halten. Aus diesem Grund wird das Electronic Monitoring im Strafvollzug nur dort angewendet, wo von keiner Fluchtgefahr der Person, die diesem Monitoring unterstellt ist, ausgegangen wird.

In der Vergangenheit haben sich auch die Kantone zu Anwendungsmöglichkeiten des Electronic Monitorings ausserhalb des strafrechtlichen Bereichs skeptisch geäussert. Das gilt übrigens auch für die häusliche Gewalt. Ich bin dort immer in Diskussion mit den Kantonen. Die Skepsis besteht vor allem, weil der organisatorische, technische und personelle Aufwand recht gross ist und weil teils aus der Politik Erwartungen bestehen, dass auch eine Echtzeitüberwachung durchgeführt wird. Das ist natürlich sehr aufwendig für die Kantone, und diese Erwartung möchte ich daher hier schon dämpfen.

Herr Ständerat Hefti hat es gesagt: Es gibt keine anderen europäischen Staaten, die bei der Administrativhaft auf ein solches Mittel zurückgreifen. Auch das UNHCR und weitere Nichtregierungsorganisationen raten von dieser Massnahme im Rückkehrbereich ab. Der Bundesrat ist aber, wenn Sie das wünschen, bereit, in einem Postulat einmal alternative Möglichkeiten aufzuzeigen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Motion ablehnen. [PAGE 1419]

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