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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-17

Wortprotokoll

Ich freue mich natürlich, dass die Arbeiten an der Zivilprozessordnung, in deren Rahmen Sie auf dieses grenzüberschreitende Problem gestossen sind, offensichtlich auch einen Beitrag zur Weiterbildung geleistet haben. Das ist sicherlich eine gute Sache.

Der Bundesrat ist mit diesem Vorstoss der RK-S einverstanden. Sie haben es gehört: Wenn ein ausländisches Gericht eine Person in der Schweiz per Telefon oder Video anhören möchte, braucht es eine Bewilligung des EJPD; das verlangt die schweizerische Erklärung Nummer 5 zum Haager Beweiserhebungsübereinkommen. Es ist natürlich so, das hat die laufende Pandemie gerade jetzt vor Augen geführt, dass sich die Nachfrage nach Telefon- oder Videokonferenzen stark erhöht hat. Ein System mit Einzelfallbewilligungen - Herr Ständerat Caroni hat darauf hingewiesen - ist in diesem Kontext natürlich sehr schwerfällig. Es wäre anzustreben, dass man beispielsweise eine Art Globalbewilligung erreichen würde. Auch so kann der Schutz der Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel mit dem Erfordernis der Zustimmung der Betroffenen.

Aber auch ausserhalb der Pandemie gibt es Konstellationen, bei denen ein solches Mittel Sinn machen kann. Stellen Sie sich beispielsweise eine Mutter vor, die vom Kindsvater in den USA Alimente fordert. Wenn sie für eine Vaterschaftsklage nicht mehr unbedingt in die USA reisen muss, ist das sicherlich eine Erleichterung. Auch wenn eine Person freiwillig an einem ausländischen Verfahren teilnimmt, so wird die schweizerische Souveränität bei einer Telefon- oder Videoanhörung dieser Person in der Schweiz kaum tangiert.

Der Bundesrat ist mit dieser Motion einverstanden und ist bereit, sie anzunehmen.

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