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preparatory:AB 27562

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 121 geht es um die Behandlung angenommener Motionen. Der Nationalrat hat mit Absatz 1bis eine kleine Präzisierung vorgenommen. Ihre Kommission und der Bundesrat stimmen ihr zu.

Es ist zu beachten, dass es für die Abschreibung von Motionen einen Antrag des Bundesrates oder einer Kommission [PAGE 931] bedarf. Die Gründe dafür müssen in einer gesonderten Berichterstattung dargelegt werden.

Bei Artikel 123 Absatz 4 stimmen wir ebenfalls dem Nationalrat zu.

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