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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-17

Wortprotokoll

Die beiden Motionen Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben wurden im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative mit dem Titel "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" eingereicht. Die erste Motion, die Motion 20.4261, verlangt eine weitere Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. Die Qualität unserer Gewässer kann damit weiter verbessert werden. Mit einer zusätzlichen Stickstoffreduktion kann auch das Lachgas reduziert werden, das ja auch noch von den ARA ausgestossen wird. Auch die zweite Motion, die Motion 20.4262, die den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen zur Reduktion der Mikroverunreinigungen fordert, schätzt der Bund als wichtig ein. Er ist aber mit dem Vollausbau, wie das diese Motion verlangt, nicht einverstanden. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.

Vielleicht zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Die beiden Motionen lösen das Problem der Nitrat- und Pestizidbelastungen des Grund- und Trinkwassers nicht. Um dieser Problematik effektiv entgegenzuwirken, wäre es wichtig, die Massnahmen umzusetzen, die der Ständerat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 erarbeitet hat, die Sie auch angenommen haben. Auch der Bundesrat hat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 entsprechende Massnahmen vorgeschlagen.

Zu den Stickstoffeinträgen: Wir sind der Meinung, dass eine weitere Reduktion der Stickstoffeinträge aus den ARA Sinn macht. Um die Nordsee vor Überdüngung zu schützen, hat der Bundesrat bis 2005 Massnahmen zur Reduktion der Stickstoffeinträge im Einzugsgebiet des Rheins finanziert. Durch die getroffenen Massnahmen wurden die Einträge durch die ARA halbiert und die Zielvorgabe des Nordseeabkommens erreicht. Die Landwirtschaft hatte dasselbe 50-prozentige Reduktionsziel. Die Einträge sind dort aber nur um 25 Prozent verringert worden. Seit 2005 haben viele ARA in der Schweiz jetzt Massnahmen ergriffen, die den Stickstoff eliminieren. Diese Massnahmen wurden auch verursachergerecht über Gebühren finanziert. So entfernen heute die ARA schweizweit etwa die Hälfte des Stickstoffs aus dem Abwasser. Eine gute biologische Abwasserreinigung ist heute vielerorts in Betrieb und kann auch als Stand der Technik bei ARA-Neubauten oder -Sanierungen eingestuft werden. Der Stickstoffeintrag in die Gewässer kann weiter reduziert werden. Das kann durch den Ausbau noch weiterer ARA und Investitionen in die Klärschlammbehandlung sowie in den Kanalisationsbetrieb erfolgen. Gleichzeitig kann damit auch der klimaschädliche Lachgasausstoss verringert werden.

Sollten Sie die Motion 20.4261 annehmen, dann ist es notwendig, die laufenden und künftigen Arbeiten optimal aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass die Kantone zum Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen eine kantonale Planung erstellen. Um die Umsetzung voranzutreiben, wird der Bundesrat dann auch eine Mitfinanzierung dieser Planungsarbeiten prüfen. Die Finanzierung der Massnahmen zur Stickstoffelimination sollen aber verursachergerecht über die Abwassergebühren erfolgen.

Ich komme jetzt zur zweiten Motion, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt, und begründe das auch gerne. [PAGE 2652] Zurzeit werden gezielt ARA ausgebaut, um die Belastung durch Mikroverunreinigung aus dem Abwasser zu reduzieren. Dabei werden ausgewählte Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe nachgerüstet. Hier liegt der Kern, weshalb der Bundesrat diese Motion nicht annehmen möchte: Er ist der Meinung, dass dieser gezielte Ausbau heute Sinn macht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist hingegen mit dieser Motion nicht mehr gegeben, weil sie den Ausbau sämtlicher ARA fordert. Das führt zu einem, wie gesagt, schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es würden für rund 3,5 Milliarden Franken zusätzliche Massnahmen eingeführt; d. h., die Abwasserabgabe von heute 9 Franken müsste damit auf über 40 Franken erhöht werden. Der Mehrwert für die Gewässer wäre gegenüber den heute vorgesehenen Massnahmen aber gering, weil die Mehrheit der ARA-Einleitungen für die Gewässer unproblematisch ist. Genau aus diesen Kosten-Nutzen-Überlegungen lehnt der Bundesrat die Motion ab.

Aus Sicht des Bundesrates - und es ist mir wichtig, das hier zu sagen - macht ein gezielter Ausbau weiterer ARA wirklich Sinn. Im April dieses Jahres sind neue Grenzwerte in der Gewässerschutzverordnung in Kraft getreten. Diese gelten z. B. für das Arzneimittel Diclofenac - das ist das bekannte Voltaren. Das führt dazu, dass das bisherige Ausbaukonzept jetzt wieder ergänzt werden muss. Das aktuelle Konzept fokussiert vor allem auf den Ausbau der grösseren ARA, der mittelgrossen ARA an Seen und auf ARA, welche in Gewässern einen hohen Abwasseranteil verursachen. Insgesamt werden damit etwa 180 ARA ausgebaut. Drei Viertel der anfallenden Investitionskosten werden über eine Abwasserabgabe finanziert, die, wie gesagt, aktuell 9 Franken pro Einwohnerin, Einwohner und Jahr beträgt.

Falls Sie diese Motion annehmen sollten, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung des Motionstexts zu beantragen. Das Ziel dieses Änderungsantrages wäre, dass eben nicht alle Kläranlagen ausgebaut werden, sondern nur jene, bei welchen die Grenzwerte für die Mikroverunreinigungen überschritten werden. Hierzu müssten schweizweit zusätzlich noch etwa 100 ARA ausgebaut werden.

Zum Fazit: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion 20.4261 mit dem Titel "Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen" anzunehmen. Die Motion 20.4262 mit dem Titel "Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen" beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Ich sage es noch einmal: Falls Sie dieser Motion trotzdem zustimmen - und ich bin darauf gefasst, dass Sie das tun -, wird der Bundesrat im Zweitrat eine Änderung der Motion beantragen, damit eben die Massnahmen nur bei jenen ARA ergriffen werden, bei denen es wirklich nötig und sinnvoll ist.