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Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-12-17

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Die WBK des Nationalrates hat am 7. November 2019 die vom Kanton Thurgau im Februar 2019 eingereichte Standesinitiative vorberaten. Die Initiative hat folgenden Wortlaut: "Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist dahingehend zu ändern, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts in dem Sinn relativiert wird, dass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen (Übersetzungskosten bei Elterngesprächen, Zusatzunterricht in der Schulsprache), den Verursachern auferlegt werden können." So weit der Wortlaut der Initiative.

Die Initiative wurde lanciert, weil durch Entscheid des Bundesgerichts eine Gesetzesbestimmung des Kantons, den Eltern Kosten für Deutschunterricht auferlegen zu können, als nicht verfassungskonform erklärt wurde. Als Möglichkeit, die Kosten überwälzen zu können, sieht der Kanton Thurgau die Änderung von Artikel 19 und Artikel 62 Absatz 2 der Bundesverfassung vor. Eine Ergänzung soll sicherstellen, dass Kosten überwälzt werden können, wenn die Eltern notwendige Integrationsleistungen wie Teilnahme an Spielgruppen und Sprachkursen trotz Angebot nicht wahrnehmen.

Nach Anhörung von Vertretern des Kantons Thurgau hat die WBK des Ständerates mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Rat zu beantragen, keine Folge zu geben. Am 24. September 2019 hat der Ständerat der Standesinitiative keine Folge gegeben.

Die WBK-N hat die Argumente der Vertreter des Kantons Thurgau und auch die Überlegungen der Schwesterkommission eingehend geprüft. Die Bedeutung des frühen Sprachunterrichts wurde erkannt. Als positiv hervorgehoben wurde, dass auch der Kanton Thurgau die Sprachförderung im frühen Alter als wichtig betrachtet. In ihrer Mehrheit kam die WBK-N aber zum Schluss, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts eine wesentliche Errungenschaft unseres Staates und Teil des erfolgreichen Bildungssystems sei. Die Volksschule bilde eine Klammer um die Gesellschaft und müsse auch deshalb für alle unentgeltlich sein. Als geeigneter als die Androhung gegenüber Eltern, die Kosten übernehmen zu müssen, erachtet die Kommission das Anbieten von Förderkursen. Dabei wurde auf das Modell verwiesen, das in Basel-Stadt seit Jahren erfolgreich Anwendung findet und dessen Ausdehnung auf die ganze Schweiz mit Annahme einer Motion geprüft wird.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben; sie verweist auf die Erfahrungen im Kanton Thurgau. Mit der Androhung der Kostenübernahme habe man dort erreicht, dass eine grössere Anzahl Eltern motiviert war, die Kinder vor Schuleintritt in Sprachspielgruppen zu schicken, und zwar auf freiwilliger Basis.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.