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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-12-17

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17

Wortprotokoll

Vor mehr als einem Jahr, am 11. November 2019, hat sich unsere Kommission mit der Standesinitiative Genf auseinandergesetzt. Sie empfiehlt mit 15 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Der Grund ist einfach: Fünf Nationalrätinnen und Nationalräte wollten ein halbes Jahr zuvor mit ihren parlamentarischen Initiativen auf der Ebene von vier Städten festlegen, welche Informationsleistungen die SRG in Zukunft an welchem Standort zu produzieren hat; dies, weil die SRG angekündigt hatte, ihr SRF-Radiostudio von Bern nach Zürich zu verlegen, und weil im Rahmen der laufenden Transformationsprojekte auch Verschiebungen in der Romandie anstehen. Die Mehrheit unserer Kommission empfahl bereits, jenen parlamentarischen Initiativen, die die Produktionsstandorte der SRG im Gesetz festschreiben wollten, keine Folge zu geben. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf liess sich aus Sicht der Kommissionsmehrheit damals nicht erkennen und lässt sich auch auf Basis dieser Standesinitiative zur gleichen Frage nicht erkennen. Wieso?

Das öffentliche Medienhaus SRG muss auf föderalistischen, dezentralen Strukturen basieren. Föderalismus ist nicht nur eine Frage der Haltung oder der Gestaltung der Programme, sondern ganz klar auch eine Frage der dezentralen Verteilung von Produktionsstandorten, um auch in abgelegenen Regionen vor Ort zu sein. Bei diesem Grundsatz ist die Kommissionsmehrheit sehr einig mit den Autoren der damaligen parlamentarischen Initiativen und mit der Standesinitiative Genf. Artikel 27 RTVG und Artikel 25 der SRG-Konzession verlangen dies auch explizit. Das ist richtig und muss so bleiben. Die SRG produziert heute in der ganzen Schweiz in sieben Hauptstudios sowie siebzehn Regionalstudios. Das ist zentral für unsere Schweiz. Die regionale Verankerung ist ein Teil der DNA der SRG und entspricht zu einem guten Teil auch ihrer Daseinsberechtigung.

Dieses Parlament hat aber von der SRG auch verlangt, effizienter zu werden und einige Produktionsprozesse zu modernisieren und zu verschlanken. Solange die SRG den Grundsatz des Föderalismus lebt, gibt es keinen Handlungsbedarf für die Politik. Für die Kommissionsmehrheit ist es unsere Aufgabe, der SRG den Rahmen vorzugeben und Leitplanken zu setzen. Die Politik soll aber nicht derart in operative Entscheide der SRG eingreifen, wie es die vorliegende Initiative will. Es kann auch nicht unsere Aufgabe sein, zu entscheiden, welche organisatorischen Veränderungen die SRG umzusetzen hat, um den digitalen Entwicklungen gerecht zu werden. Nicht nur die programmliche, auch die operative Autonomie der SRG muss gewährleistet bleiben, denn die Kommissionsmehrheit will auch weiterhin eine unabhängige und keine staatlich gelenkte SRG. Politische Vorgaben, die definieren, in welcher Schweizer Stadt die SRG was genau zu produzieren hat, sind in diesem Detailgrad nicht zielführend und übertrieben.

Die Kommission hat hohe Ansprüche an die SRG, will dem Unternehmen aber auch die nötige organisatorische Freiheit und Autonomie gewähren. Die SRG soll im Zeitalter der medialen Konvergenz und der Digitalisierung mit Innovationen effizienter werden, ihr Publikum auch in Zukunft erreichen und damit ihren Leistungsauftrag erfüllen. Sie ist auf stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Diese Politik hat die Mehrheit des Parlamentes bis jetzt verfolgt. Die Kommissionsmehrheit möchte diesen Weg fortsetzen und sieht keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Dazu kommt ein weiterer Punkt: Die SRG hat sich schon bewegt und in Bern den eigentlich geplanten Umzug angesichts des grossen politischen Drucks bereits reduziert. In Genf wird RTS auch in Zukunft mit rund 1000 Mitarbeitenden zu den wichtigsten Arbeitgebern des Kantons gehören.

Der Ständerat hat dieser Standesinitiative in der Herbstsession des letzten Jahres oppositionslos keine Folge gegeben, wie dies die vorberatende Kommission einstimmig empfohlen hatte. In diesem Sinne beantragt die Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zu folgen und der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben.

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