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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-17

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-17

Wortprotokoll

Die Motion Bührer Gerold 04.3736, "Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital", vom 16. Dezember 2004 wurde 2007 respektive 2008 von beiden Räten angenommen. Trotzdem wurde sie bis heute nicht umgesetzt. Am 10. Dezember 2009 verlangte die FDP-Fraktion mit Entwurf 1 der vorliegenden parlamentarischen Initiative erneut die Abschaffung der Emissionsabgabe, zumal die Emissionsabgabe auf Fremdkapital seit Längerem abgeschafft ist.

Auch der Bundesrat unterstützt die Abschaffung der Emissionsabgabe. Er hat deren Abschaffung im Rahmen der Vorlage Unternehmenssteuerreform III aufgenommen und wie folgt begründet: "Die Abschaffung der Emissionsabgabe wirkt sich auf alle Gesellschaften, die neues Eigenkapital begeben, positiv aus, da sie die effektive Gewinnsteuerbelastung auf der Beteiligungsfinanzierung senkt. Dies gilt namentlich für zuziehende Gesellschaften mit grossem Kapital und für Konzernzentralen, aber auch für bereits im Inland ansässige Unternehmen mit grossen Investitionsvorhaben. Sie trägt überdies zur Verbesserung der Finanzierungsneutralität bei, da die Eigenkapitalfinanzierung nicht mehr zusätzlich mit der Emissionsabgabe belastet ist" und damit die Verzerrung, die bisher zulasten der Beteiligungsfinanzierung besteht, wegfällt. "Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vereinfacht das Steuersystem durch den Wegfall einer Sondersteuer. Die steuerpflichtigen Personen müssen sich deshalb nicht mehr mit zusätzlichen steuerlichen Bestimmungen mit eigener Steuersystematik und einer Anzahl Ersatz- und Ausnahmetatbestände vertraut machen."

Der Ständerat beantragt uns nun, die Beratung von Entwurf 1 zur parlamentarischen Initiative weiter auszusetzen und den Beschluss des Nationalrates zu den Entwürfen 2 und 3 abzuwarten, um dann alle Entwürfe gleichzeitig beraten zu können. Die WAK-N hat die ursprüngliche parlamentarische Initiative der FDP jedoch aufgeteilt, weil diese unterschiedliche Bereiche betrifft. Während Entwurf 1 die Abschaffung der Emissionsabgabe betrifft, befassen sich die Entwürfe 2 und 3 mit der Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und der Abschaffung der Umsatzabgabe.

Da es sich bei der Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und bei der Abschaffung der Umsatzabgabe um grundsätzlich andere Geschäfte handelt - auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III die beiden Themen separat behandelt -, beantragt Ihnen die Minderheit, das Geschäft nicht zu sistieren und es stattdessen dem Ständerat zur weiteren Beratung zuzuweisen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Antrages.