AB 275798
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-17
Wortprotokoll
Die Stossrichtung der Motion Pantani ist auch unser Anliegen, denn wir möchten kein Ungleichgewicht zwischen ausländischen und inländischen Anmeldern schaffen. Wir haben die Grundanliegen, die die Motion aufnimmt, jetzt in die Vernehmlassung zum neuen Zollgesetz eingebaut. Sie werden wahrscheinlich nicht ganz so erfüllt, wie sich die Motionärin das vorgestellt hat; aber die Stossrichtung haben wir weitgehend so übernommen. Wir werden damit eine Neubeurteilung vornehmen. Das Gesetz ist in der Vernehmlassung. Sie werden die Botschaft dazu im Laufe des nächsten Jahres erhalten. Massnahmen im Sinne der Motionärin sind dort aufgeführt.
Konkret geht es darum, dass schweizerische Zollbeteiligte nicht benachteiligt werden und dass Ausnahmen von der schweizerischen Sitzpflicht und Wohnsitzpflicht nur bei Gegenrecht erfolgen. Hier ist die eben gemachte Aussage nicht ganz korrekt: Die EU gewährt uns die gleichen Rechte, wenn wir Gegenrecht gewähren. Im Grenzraum besteht eine gegenseitige Übereinstimmung: Nur dann, wenn uns der andere Staat das Recht gewährt, gewähren wir Gegenrecht. Jetzt mag es durchaus sein, dass in der Summe mehr ausländische Zollbeteiligte von uns profitieren als umgekehrt. Aber die Gleichbehandlung hier ist auch ein wichtiges Element. Wir schauen uns auch das beim neuen Gesetz an. Anforderungen wie die Niederlassungs- oder Steuerpflicht entsprechen den souveränen Vorgaben der Nachbarstaaten ausserhalb des Zollrechtes.
Ich würde Ihnen vorschlagen, das Anliegen der Motion Pantani im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Zollgesetzes aufzunehmen und es dann noch einmal zu beurteilen. Wir sind im Moment der Überzeugung, dass wir das, was eigentlich zu Recht gefordert wird, in diesem neuen Gesetz entsprechend aufnehmen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, dann ganz konkret im Rahmen dieser Gesetzesrevision die Anliegen noch einmal aufzunehmen. Ich würde Ihnen eigentlich diesen Weg empfehlen, dann sind Sie schneller als mit einer Motion, die wir dann wieder zur Abschreibung empfehlen würden.
Das Anliegen ist berechtigt und teilweise umgesetzt. Schauen Sie das im Gesetzentwurf an und lehnen Sie die Motion ab. Das wäre die Zusammenfassung meiner Ausführungen.