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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2000-03-20

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen -, der Parlamentarischen Initiative Schenk keine Folge zu geben.

Die Initiative fordert, die am 1. Juni 1994 eingeführte Verkehrsregelung an Fussgängerstreifen rückgängig zu machen und wieder das alte Recht einzuführen. 1994 wurde die Regelung eingeführt, dass die vortrittsberechtigten Fussgängerinnen und Fussgänger die Beanspruchung ihres Rechtes nicht mehr vorgängig durch ein entsprechendes Hand- oder Fusszeichen anzeigen müssen.

Bevor diese Regelung getroffen wurde, war eine jahrzehntelange Kampagne "Handzeichen schaffen Klarheit" gelaufen. Trotz grosser Bemühungen muss aber von einem Misserfolg der Kampagne gesprochen werden. Nur gerade 19 Prozent der Fussgänger am Zebrastreifen gaben nach der jahrelangen Kampagne Handzeichen. Konkret: Das Handzeichen kam vor, hatte sich aber auch nach professionellen Kampagnen nicht eigentlich etabliert. Die Gefährdung der Fussgängerinnen und Fussgänger blieb relativ hoch - zu hoch auf jeden Fall.

Der Initiant stellt einen unhaltbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Unfälle von Fussgängern und der Abschaffung des obligatorischen Handzeichens her. Dieser Zusammenhang existiert nicht. In ihrem Bericht "Tödliche Verkehrsunfälle auf Fussgängerstreifen 1998" kommt die Expertengruppe "Verkehrssicherheit" des Bundesamtes für Strassen zum Schluss, dass einzig die Zunahme der tödlich verlaufenen Unfälle im Jahre 1998 noch keine Steigerungstendenz belege.

Deshalb will die Kommissionsmehrheit auch nicht auf die frühere Regelung zurückkommen und empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben.

Was würde die Wiedereinführung eines verpflichtenden Hand- oder Fusszeichens bedeuten, und weshalb darf der Initiative keine Folge gegeben werden?

Die Experten sind sich in dieser Frage einig. Ich zitiere Herrn Hans-Peter Bloch, Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen: "Wenn wir wieder zur alten Regelung zurückkehren würden, wäre die Konfusion am Fussgängerstreifen vollkommen, und die Unfallzahl würde wohl entscheidend zunehmen." Dies ist denn auch der Grund, weshalb auch die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) nicht auf die Regelung von vor 1994 zurückkommen will. Ich zitiere aus dem Bericht der bfu zu dieser Frage: "Aufgrund der Tatsachen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung zunimmt, die Anhaltebereitschaft an Fussgängerstreifen ansteigt, die Auffahrunfälle im Innerortsbereich abnehmen und sich die Zahl der getöteten Fussgänger in den Jahren 1996 und 1997 mit der neuen Regelung deutlich reduziert hat, muss für die Beibehaltung der heutigen Fussgängerregelung plädiert werden."

Auch die neuesten Zahlen sprechen für ein Beibehalten der gegenwärtigen Regelung. Nach einer Zunahme der Zahl getöteter Fussgänger in der Statistik von 1998 geht der Trend wieder abwärts; dies verschweigt der Initiant. Das bfu schreibt in einer Pressemeldung vom 15. Februar 2000: "Die Zahl der getöteten Fussgänger ist 1999 insgesamt um 11 Prozent, diejenige der Getöteten auf Fussgängerstreifen um 36 Prozent zurückgegangen. Dies geht aus einer Erhebung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung hervor." Weiter heisst es: "Die Zahl der Getöteten auf Fussgängerstreifen liegt 1999 somit mehr als 20 Prozent unter der Zahl in den Jahren vor der Einführung der neuen Fussgängerregelung (1994)."

Diese Zahlen sprechen eindeutig für ein Beibehalten der jetzt gültigen Regelung.

An dieser Stelle sei auch all jenen Autofahrerinnen und Autofahrern gedankt, die mit dem Anhalten am Zebrastreifen einen aktiven Beitrag zum Schutz der zu Fuss Gehenden leisten. Die Anhaltebereitschaft der Lenkerinnen und Lenker ist laut Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger von 25 bis 30 Prozent zu Beginn auf heute 50 Prozent gestiegen. Dies ist zwar immer noch tief, zeigt aber, dass es hier ein zusätzliches Sicherheitspotenzial gibt.

Ein wichtiges Argument dafür, dass die Parlamentarische Initiative Schenk am falschen Ort ansetzt, ist die Tatsache, dass nur zehn von fünfzig Unfällen mit tödlicher Folge auf der ersten Hälfte des Zebrastreifens passieren. Die anderen vierzig von fünfzig dieser Unfälle würden auch nach der alten Regelung erfolgen. Denn wenn ein Fussgänger auch nur einen Fuss auf den Fussgängerstreifen setzt, muss ihm auf jeden Fall der Vortritt gewährt werden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Zahl der Unfälle mit Fussgängern auf Zebrastreifen erst dann merklich abnehmen wird, wenn die Autofahrenden den zu Fuss Gehenden als schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern konsequent, und ohne erst darum gebeten werden zu müssen, den Vortritt gewähren.

Ich fasse zusammen: Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, die jetzige Regelung beizubehalten, weil es keine Beweise dafür gibt, dass die alte Regelung besser ist, weil eine Rückkehr zur alten Regelung die Interessen und Rechte der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schwächen würde, weil eine Rückkehr zur alten Regelung zu neuer Rechtsunsicherheit führen würde. Denn unter der alten Regelung wurde die Schuldfrage im Streitfall meist einfach abgeschoben, wenn jemand das Handzeichen nicht gegeben hatte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben. Eine Rückkehr zur alten Regelung würde erneut Unsicherheit schaffen und damit das Gefahrenpotenzial erhöhen. Laut der bfu würde eine Rückkehr zur alten Regelung aller Voraussicht nach mehr Verletzte und Tote an Zebrastreifen fordern.