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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-03-01

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-01

Wortprotokoll

Die nationalrätliche Fassung und die Fassung, wie sie nach wie vor die Mehrheit der Kommission möchte, regelt, dass die Kantone generell die Möglichkeit elektronischer Verfahren vorsehen; sie will also eine verbindliche Formulierung.

Gemäss Angaben der Steuerverwaltung werden alle Kantone ab der Steuerperiode 2021 das elektronische Verfahren vorsehen. Das Steuererklärungsverfahren ist elektronisch machbar. Mit Artikel 41a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, elektronische Verfahren verpflichtend einzuführen. Gleichzeitig möchten er und die Minderheit aber darauf verzichten, eine gewisse Verpflichtung der Kantone ins Gesetz zu schreiben. Die Formulierung der Mehrheit ist sehr offen und hat nichts mit Harmonisierung zu tun. Die Kantone haben sich dazu bekannt, die elektronischen Verfahren voranzutreiben, aber trotzdem wollen sie keine Verpflichtung.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Dies wird auch die FDP-Fraktion tun.

Von der Verwaltung wurden wir noch gebeten, den Rat auf Folgendes hinzuweisen: Beim Erstellen der Fahne hat sich herausgestellt, dass der Wortlaut des bundesrätlichen Entwurfes auf der Fahne nicht identisch ist mit jenem im Bundesblatt. Der Text im Bundesblatt ist korrekt, die Fahne muss somit korrigiert werden. Betroffen sind Artikel 35a Absätze 2 und 3 des Verrechnungssteuergesetzes, Seite 8 der Fahne, und Artikel 30a Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe, Seite 11 der Fahne. Der Begriff "steuerpflichtige Person" muss ersetzt werden durch "antragstellende Person".

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, ihr zu folgen.