Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-03-01
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-01
Wortprotokoll
Aller guten Dinge sind drei, sollte man meinen. Bei diesem Gesetz sind allerdings Zweifel angebracht. Zum dritten Mal nimmt dieser Rat bereits Anlauf zu einer Gesetzesrevision, die unserem Wirtschaftsstandort gerecht werden soll, aber das Resultat wird von Mal zu Mal schlechter. Zwar hat sich die Kommission bei der Gesamtabstimmung zu einer Mehrheit durchgerungen. Aber die Vorlage ist dermassen verwässert, dass eine Zustimmung nur mit der Gewissheit vertretbar ist, dass das Geldwäschereigesetz umgehend einer weiteren Revision unterzogen wird.
Der Zankapfel der Revision, nämlich die Beraterfrage, konnte trotz Rückweisung an die Kommission in der Wintersession nicht beseitigt werden. Obschon valable und auch überaus moderate Lösungsansätze möglich gewesen wären, haben sich die Vertreter der betreffenden Branchen keinen Millimeter bewegt. Die ganze Übung war umsonst, weshalb uns das Geldwäschereigesetz weiter beschäftigen wird, selbst wenn wir heute der Revision zustimmen. Es wird sich noch zeigen, welche Auswirkungen das auf unseren Finanzplatz, aber insbesondere auf die Reputation der besagten Branchen haben wird.
Die Berater hatten wiederholt die Gelegenheit, sich bei der Gestaltung ihrer Rolle in der Geldwäschereibekämpfung einzubringen. Sie entziehen sich jedoch ihrer Verantwortung. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Renitenz von der internationalen Gemeinschaft goutiert wird. Wir werden - entgegen unserer Haltung im letzten Jahr - alle Minderheitsanträge zur Beraterfrage unterstützen. Auch wenn sie heute aussichtslos sind, so geben wir damit unserer Enttäuschung über die Haltung der Berater und unserem Verständnis Ausdruck, dass der Bundesrat diese Frage umgehend wiederaufnehmen muss.
Des Weiteren empfiehlt Ihnen die Kommission, auf die Reduktion der Bargeldgrenze für professionelle Edelmetallhändler zu verzichten, obschon im letzten Dezember hier noch eine Mehrheit richtigerweise dafür war. Auch dieser Meinungsumschwung ist nicht nachvollziehbar, zumal die Bestimmung sich an Händlerinnen und Händler von Schmelzprodukten richtet und nicht den Kauf von Schmuck und anderen Juweliererzeugnissen umfasst. Hier könnten wir mit einem kleinen Schritt eine grosse Wirkung erzielen, weshalb wir - wie schon in der letzten Runde - die Minderheit Hurni unterstützen werden.
Die Unterstellung von Schmelzprodukten unter das Geldwäschereigesetz ist sachlich gerechtfertigt - ich verweise auf die Ausführungen von Frau Brenzikofer - und wird von der betroffenen Branche im Übrigen ausdrücklich begrüsst. Wir werden auch diese Minderheitsanträge unterstützen.
In einer Gesamtwürdigung fällt das Resultat dieser Gesetzesänderung ernüchternd aus. War es das Ziel, bei der Bekämpfung von Geldwäscherei echte Fortschritte zu erzielen und eine Vorbildrolle innerhalb der internationalen Finanzgemeinschaft einzunehmen, so wurde dieses nicht erreicht. War es das Ziel, aus dem intensivierten Folgeprozess herauszukommen und den internationalen Kommissionen und Behörden selbstbewusst und eigenständig entgegentreten zu können, so wurde auch dieses wohl verfehlt. Was wir im Seilziehen um Maximalforderungen erreicht haben, ist eine bescheidene Minirevision eines wichtigen Gesetzes, die uns an dem Ort zurücklässt, den wir verlassen wollten.
Um wenigstens die kleinen Verbesserungen ins Trockene zu bringen, werden wir der Vorlage zustimmen, wohl wissend, dass die Erwartungen an die Schweiz dadurch nicht verschwinden, sondern im Gegenteil noch steigen werden.