preparatory:AB 276167
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-01
Wortprotokoll
Die Revision des Geldwäschereigesetzes beschäftigt uns ja jetzt schon ein ganzes Weilchen. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir in diesem Gesetz vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen. Was ist das grosse Bild dieses Geldwäschereigesetzes? Wir brauchen rechtliche Grundlagen, die es unseren Finanzinstituten ermöglichen, weiterhin in der Champions League der Finanzplätze mitzuspielen. Für die Schweiz ist der Finanzbereich ein wichtiges Element für die Volkswirtschaft. Wir gehören als kleines Land tatsächlich zu den wichtigsten Finanzplätzen der Welt. Das bedingt, dass wir diese Bedingungen einhalten, um hier dabei sein zu können. Es geht also nicht primär darum, internationales Recht zu übernehmen oder uns anzupassen, sondern es geht darum, aus eigener Initiative die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass unsere Finanzakteure sich in diesem Umfeld behaupten können.
Eines dieser Elemente, um für den Finanzplatz konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu sein, ist der Bereich der Geldwäscherei. Das ist sozusagen das grosse Bild. In der Beratung haben wir uns irgendwo in das Thema der Berater gestürzt. Am Schluss haben Sie vor lauter Beratern diese Vorlage abgelehnt. Nun hat der Ständerat diesen Artikel entfernt. Ich bin Realist genug, den Kompromiss so zu suchen, dass wir am Schluss eine Vorlage haben, auch wenn die Berater dann [PAGE 11] kein integraler Bestandteil mehr sind. Der Bundesrat vertritt zwar nach wie vor die Haltung, dass die Berater dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden sollen und müssen. Ich bin aber heute bereit, dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit zu folgen, die diesen Kompromiss ohne Berater suchen. Aber es ist klar festzuhalten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden Ihnen dieses Thema in einer nächsten Revision noch einmal unterbreiten müssen. Dazu werden wir dann auch andere Lösungen suchen müssen. Aber es ist damit nicht erledigt.
Es ist aber auch nicht so, dass wir damit international jede Anerkennung verlieren, denn diese Berater sind einer von sieben Punkten, die wir Ihnen unterbreitet haben, und aus Sicht des Finanzplatzes nicht der wichtigste. Er wäre insofern noch wichtig, als wir mit der Herausnahme oder mit der Nichtunterstellung der Berater ungleich lange Spiesse für die Akteure in der Schweiz schaffen, und das müssten wir eigentlich verhindern. Vor allem aus diesem Blickwinkel werden wir Ihnen wohl noch einmal eine Vorlage unterbreiten müssen.
In dem Sinne, dass wir zu einem Ziel kommen, kann ich der Kommissionsmehrheit und dem Kompromiss des Ständerates zustimmen, obwohl die Minderheit Hurni den Entwurf des Bundesrates noch einmal aufgenommen hat. Dieser wäre sachlich richtig, aber offenbar ist er nicht mehrheitsfähig. Also können wir mit dem Beschluss des Ständerates leben, insbesondere, weil wir auch spüren, dass im Moment nicht mehr möglich ist. Vor allem ist ein nochmaliges Scheitern der Vorlage zu verhindern.
Darin gründet unsere Kompromissbereitschaft. Herrn Hurni danke ich, dass er mit seiner Minderheit den Antrag des Bundesrates aufgenommen hat, auch wenn die Annahme heute offenbar nicht möglich ist.
Die Minderheit Brenzikofer befasst sich mit der Unterstellung der Herstellung von Schmelzprodukten unter das Geldwäschereigesetz. Wegen der langen Dauer der Gesetzesberatung wurde das Thema damals nicht aufgenommen bzw. war es nicht mehrheitsfähig. Inzwischen ist klar festzuhalten, dass sich die Branche explizit für den Antrag der Minderheit Brenzikofer ausgesprochen hat. Das hat auch mit der internationalen und der öffentlichen Diskussion zu tun.
Die Branche selbst wäre interessiert daran, die Herstellung von Schmelzprodukten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Wir sind der Meinung, dass es auch ohne grossen Aufwand für die Behörden und ohne zusätzliche Kosten für die Akteure möglich wäre, das entsprechend zu machen. Es kommt dazu, dass auch die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht auf diesen Punkt aufmerksam gemacht hat und ebenfalls explizit die Unterstellung aller Schmelzer unter das Geldwäschereigesetz verlangt. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Brenzikofer zustimmen, erfüllen Sie eigentlich ein Begehren der Branche. Es würde dem Ständerat die Möglichkeit geben - es würde ja eine Differenzbereinigung geben -, das nochmals ausführlich zu diskutieren. Dann käme es zu Ihnen zurück.
Also, ich würde Ihnen eigentlich diesen Weg empfehlen: Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Brenzikofer zu, dann kann sich der Ständerat damit befassen, und dann kann man allenfalls die Branche noch einmal anhören. Dann hätten wir diese Frage, die international immer wieder zu Diskussionen führt, auch gelöst, was in Anbetracht der Entwicklung eben auch von der Branche explizit gewünscht wird. Wir sehen in der Zustimmung zum Antrag dieser Minderheit die Möglichkeit, dass sich der Ständerat noch einmal mit dieser Frage befasst.
Der nächste Antrag kommt wieder von einer Minderheit Hurni: Hier geht es um die Senkung des zulässigen Barbetrags von 100[NB]000 Franken auf 15[NB]000 Franken. Hier muss ich doch auf die Argumentation in der Kommission aufmerksam machen. Es geht hier nicht um eine generelle Senkung des Maximalbetrags für Bargeldzahlungen, sondern es geht ausschliesslich darum, diese Grenze bei der Bezahlung von Edelmetallen, also Rohprodukten, zu setzen. Sie gilt zum Beispiel nicht bei verarbeiteten Produkten. Sie könnten also weiterhin, auch wenn diese Gesetzesrevision so kommt, ein Schmuckstück bar zahlen, das 100[NB]000 Franken kostet. Es geht um den Kauf von Rohprodukten, und es geht nicht um eine generelle Senkung der Limite für Bargeldzahlungen irgendwelcher Art. Wir könnten mit dieser Reduktion hier eigentlich international punkten, ohne dass das irgendjemanden besonders trifft. Denn wer Rohmaterialien mit 100[NB]000 Franken cash bezahlt, ist vielleicht nicht ganz von dieser Welt, würde ich einmal sagen. Das sind grosse Geschäfte, die man über Banken abwickelt und nicht bar. Also, hier könnten Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Eigentlich sind alle Minderheitsanträge im Sinne des Bundesrates. Beim ersten Minderheitsantrag Hurni wäre ich bereit, den Kompromiss des Ständerates aufzunehmen.