Suter Marc F. · Nationalrat · 2002-11-25
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Es sind heute in dieser Debatte viele für mich beeindruckend gute und verständnisvolle Worte gefallen. Herr Widmer hat es auf den Punkt gebracht: Es geht darum, dass in den Köpfen und in den Herzen nicht nur Sympathie ist, sondern auch das Bewusstsein für die vorhandenen Probleme, aber auch für die Chancen, welche eine Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung darstellt. Es geht schlicht darum, dass es aufhören muss, dass Behinderte durch schikanöse Dinge behindert, benachteiligt werden, weil man nicht daran gedacht hat, weil man gleichgültig ist, weil man nicht den Willen hat, jetzt auch einmal Nägel mit Köpfen zu machen.
Frau Wirz-von Planta sagte, die Besserstellung sei eine Selbstverständlichkeit. Ich weiss nicht, ob das so ist, aber wenn es so ist, dann muss man für diese Initiative sein. Für mich ist es nicht ehrlich, wenn man auf der einen Seite sagt, es sei eine Selbstverständlichkeit, auf der anderen Seite aber nicht bereit ist, das Nötige vorzukehren.
Herr Triponez fand, das Behindertengleichstellungsgesetz erfülle den Auftrag. Nehmen wir nur ein Beispiel, den Bereich des Arbeits- und Erwerbslebens. Das ist für uns alle ein zentraler Schlüssel zur Integration, nicht nur wenn wir behindert sind, sondern dieser Bereich ist schlechthin absolut entscheidend. Der Arbeitsplatz ist nicht nur Ort der Begegnung, er ist auch Ort der Mitverantwortung. Gerade in diesem Bereich haben behinderte Menschen noch mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die hohe Arbeitslosigkeit bei erwerbsfähigen Behinderten ist ein ungelöstes Problem, und es wurde in diesem Gesetz ausgeklammert.
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Wer würde das sonst akzeptieren? Fast 50 Prozent der erwerbsfähigen Behinderten - das ist die Schätzung - haben keine Arbeit. Wer würde das sonst akzeptieren? Es ist so: Am Arbeitsplatz versperren häufig bauliche Hindernisse den Weg, weil die Behinderten in der Planung vergessen wurden. Anderseits gibt es auch unsichtbare Barrieren, die aus Vorurteilen, Berührungsängsten, Gleichgültigkeit bestehen. Diese Barrieren zu erkennen und abzubauen ist ein entscheidender Schritt. Erst dann kann ein neues Bild von behinderten Menschen entstehen, das nicht mehr von Mitleid und Defiziten geprägt ist, sondern Raum bietet für ihre gesamte Persönlichkeit mit all ihren individuellen Eigenschaften und Stärken.
Ich komme auf das Gesetz zu sprechen. Frau Ménétrey hat es völlig zu Recht auf den Punkt gebracht: Die Verfassungsbestimmung und dieses Gesetz beissen einander nicht; sie sind komplementär. Das Gesetz ist ein Anfang, das attestieren wir, aber es ist auch eine verpasste Chance. Wir möchten, dass in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Kommunikation, Verkehr mehr gemacht wird, als was dieses Gesetz anbietet. Sehr vieles in diesem Gesetz ist selbstverständlich. Nehmen Sie den Bereich des Bauens. Die allermeisten Kantone kennen heute diesbezügliche Bestimmungen, aber sie werden nicht angewandt; zu 40 Prozent finden sie keine Beachtung. Ein Beispiel: Wenn Sie aus dem Berner Bahnhof kommen, dann achten Sie mal darauf, wie ein Blinder dort über die Strasse gelangen soll. Bis vor einem Jahr war dort eine akustische Anlage für Blinde eingerichtet. Diese wurde eines Tages demontiert. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz können Sie rein gar nichts dagegen unternehmen, dass heute ein Blinder nur noch unter Lebensgefahr über diese Strasse kommt. Sie können mit diesem Gesetz auch nichts tun für die Beseitigung eines Drehkreuzes, das auf einem Seeuferweg steht oder vor dem Eingang zu einem Theater oder zu einem Kino oder das aus Sicherheitsgründen als Abschrankung vorgesehen wird. Sie können nichts tun gegen Türen, die verschlossen bleiben, weil man beispielsweise vergessen hat, eine Gegensprechanlage einzurichten.
Ich könnte mit der Aufzählung solcher Beispiele fortfahren - es sind Tausende. Das ist nicht etwas, das Geld kostet. Man muss endlich ein Instrument in die Hand bekommen, damit dort, wo es wirtschaftlich zumutbar ist, wo es machbar, wo es vernünftig ist, endlich etwas passiert.
Zum Bereich der Dienstleistungen: Im Behindertengleichstellungsgesetz wird kein Beseitigungsanspruch eingeräumt. Sie können eine Diskrimination also nicht aus dem Weg räumen. Sie können als Behinderter nur Geld verlangen. Das geht uns gegen die Würde. Wir wollen mit der Behinderung nicht Geld verdienen; das ist ein falscher Ansatz. Wir wollen, dass diese Ausgrenzung aufhört. Wenn es machbar, wirtschaftlich zumutbar ist, dann muss hier etwas geschehen. Was die Dienstleistungen, die Aufträge und Fristen im Gesetz angeht, so sind es beispielsweise zehn Jahre für Automaten: Zehn Jahre lang wird nichts gehen. Viele Sinnesbehinderte sagen mir: Wir haben Riesenprobleme bei der Bedienung der Automaten, der Billettautomaten, Bancomaten usw. Die Rollstuhlfahrer haben diese Probleme auch. Müssen wir jetzt zehn Jahre warten, bis etwas geht? Ist es nicht richtig, dass Sie uns den Schlüssel in die Hand geben, dass man diese Probleme jetzt anpacken kann?
Zu den Kostenfolgen: Die Erfahrungen beim Bau zeigen, dass die Mehrkosten in der Regel unter 5 Prozent liegen. Das ist wirtschaftlich zumutbar. Genau deshalb steht in dieser Verfassungsbestimmung dieser Vorbehalt; man hält der Initiative auch den Richter entgegen. Wir haben Vertrauen in die Gerichte. Wir haben mehr Vertrauen in gerechte, sachgerechte, gut abgeklärte Entscheide der Richter als von Verwaltungsstellen, von Leuten, die die Situation oft wenig kennen und dann auch nicht die Zeit haben, richtige, differenzierte Entscheide zu treffen.
Professor Kölz, einer der wirklich herausragenden Staats- und Verwaltungsrechtler, hat die Initiative geprüft und befunden, sie sei massvoll, praktikabel und führe zu einem Substanzgewinn, zu einem Mehrwert. Der Verfassungsrat des Kantons Zürich hat denn neulich auch genau diese strittige Bestimmung übernommen, wonach der Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gewährleistet sein sollen. Ein Verfassungsrat, der eine bürgerliche Mehrheit aufweist, ist - unter Federführung freisinniger Kantons- und Verfassungsräte - bereit gewesen, genau dieselbe Bestimmung in die zürcherische Kantonsverfassung aufzunehmen!
Folgen wir doch dem Beispiel des Kantons Zürich! Was für Zürich möglich ist, sollte doch auch für die ganze Schweiz möglich sein.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.