Lexipedia

Bruderer Pascale · Nationalrat · 2002-11-25

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-25

Wortprotokoll

Es steht fest, dass wir das Glas "Behindertengleichstellung" mit dem Behindertengleichstellungsgesetz allerhöchstens halb gefüllt haben oder füllen werden. Man könnte sich fragen: Ist dieses Glas nun halb voll oder eben halb leer? Meines Erachtens stellt sich diese Frage gar nicht; ich erkläre nachher, wieso.

Nicht unbedingt dem Inhalt, aber immerhin dem Titel des Gesetzes entnehmen wir, dass unser Ziel die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist. Behindertengleichstellung ist nicht soziale Fürsorge und nicht die Schaffung von Sonderrechten. Wenn wir uns die Gleichstellung zum Ziel setzen, müssen wir doch vielmehr folgende zwei Punkte verinnerlichen und uns ihrer bewusst werden:

1. Die Gleichstellung Behinderter ist ein radikales Ziel, das sich nicht bloss ein bisschen umsetzen lässt. Es gibt nicht "ein bisschen" Gleichstellung, auch wenn das politisch angenehmer wäre, wie ich immer wieder merken und bemerken muss. Wenn Menschen mit Behinderungen beispielsweise das Tram benützen oder Bus fahren, ist es das eine, wenn sie dies ohne Schranken tun können. Aber überlegen wir uns doch einmal, wieso wir Tram oder Bus fahren! Nicht aus Freude oder Spass am öffentlichen Verkehr, sondern wir gehen einkaufen, gehen ins Kino, besuchen Freunde, gehen auswärts essen oder gehen arbeiten - so sieht es aus! Darum ist eine stück- oder teilweise Gleichstellung gar nicht möglich bzw. keine wirkliche Gleichstellung. Darum stellt sich die Frage auch nicht, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, und darum muss ich Frau Wirz-von Planta - sie ist zwar gerade nicht hier - auch sagen, dass ich nicht überzeugt bin, dass es so viele verschiedene Wege zu unserem Ziel der Behindertengleichstellung gibt.

2. Ich muss vielleicht etwas wiederholen, was die Gleichheit anbelangt, die wir anstreben. Um welche Gleichheit geht es überhaupt? Behinderte sind untereinander nicht gleich, das ist klar; wir Nichtbehinderte sind untereinander auch nicht gleich. Es gibt aber einen Punkt, wo wir alle gleich sind, und das ist eben zentral und wichtig: Als Bürgerinnen und Bürger mit Rechten und Pflichten sind wir alle gleich, als Bürgerinnen und Bürger, die diese Rechte und Pflichten eben auch wahrnehmen wollen, seien es nun Menschen mit Behinderungen oder Menschen ohne Behinderungen - so soll es ja auch sein -, als Bürgerinnen und Bürger, die nach Autonomie und Selbstbestimmung streben und die ein Anrecht auf dieses Streben und auf diese Selbstbestimmung haben.

Aus all diesen Gründen fordert die Initiative die Beseitigung der sichtbaren und unsichtbaren Barrieren, die sich Menschen mit Behinderungen im Alltag stellen. Zu diesen Barrieren - ich erlaube mir, das hier anzumerken - gehören auch die Vorurteile und Hemmungen in unseren Köpfen - den Köpfen der Nichtbehinderten - im Umgang mit Menschen mit Behinderung.

Darum gehört der Grundsatz der Gleichstellung statuiert, und das passiert mit dem Behindertengesetz eben nicht. Bauliche Hindernisse gehören abgebaut und eben nicht nur in der Planung berücksichtigt, und das passiert mit dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht. Das Erwerbsleben gehört verbindlich berücksichtigt, und auch das passiert mit dem Behindertengleichstellungsgesetz schlicht und einfach nicht. Das Gesetz ist in weiten Teilen von Ängsten, von Vorurteilen und eben auch von Partikularinteressen geprägt. Das sind genau jene Aspekte, die es endlich - endlich - zu überwinden gilt! Dies alles spricht für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, und dies alles spricht für ein überzeugtes Ja zur Volksinitiative.