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Müller Damian · Ständerat · 2021-03-01

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-01

Wortprotokoll

Im Jahr 2020 haben 11 041 Personen in der Schweiz Asyl beantragt. Dieser rückläufige Trend wird auf die Corona-Pandemie bzw. die Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr zurückgeführt. Wichtigstes Herkunftsland bei den Asylsuchenden war Eritrea mit 1917 Gesuchen, gefolgt von Afghanistan mit 1681 Gesuchen, der Türkei mit 1201 Gesuchen und eben auch Algerien mit 988 Gesuchen.

Im Gegensatz zu Eritrea oder Afghanistan ist Algerien kein Kriegsland oder ausgesprochenes Krisengebiet, und trotzdem befürchtet auch die EU einen beunruhigenden Migrationsdruck aus Algerien, wie es in einer internen Notiz heisst. Diese angesprochene interne Notiz kommt von der Delegation der Europäischen Union in Algier, welche zuhanden der Europäischen Kommission in Brüssel erstellt wurde. Dieser Bericht ist auf einer algerischen Website vollumfänglich einsehbar. Als Gründe werden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie genannt, aber auch die dauernde wirtschaftliche Instabilität. Dazu kommt die Hirak-Bewegung, die seit 2019 zahlreiche Menschen auf die Strasse treibt.

Doch der Bundesrat lobt sich selber und sagt, dass die Vollzugspendenzen betreffend Algerien von 870 im Jahr 2015 um 31 Prozent auf 600 - dies der Stand vom 30. November 2020 - gesenkt werden konnten. Inzwischen sind die Vollzugspendenzen aber wieder auf 631 Fälle angestiegen, und ich bin überzeugt, dass dies noch nicht alles ist, denn in diesem Jahr werden sich die Zahlen sicherlich noch nach oben entwickeln.

Für Algerier ist die Schweiz immer noch ein sehr attraktives Auswanderungsziel. Umso wichtiger ist es, dass wir endlich Lösungen für die Rückführungen der Menschen aus diesem Land finden - nicht zuletzt deshalb, weil Algerier zu den Asylsuchenden gehören, die auffällig oder eben sehr oft auch straffällig werden. Am 4. März 2018 äusserte sich der Präsident der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden wie folgt betreffend Rückführungen nach Algerien: "Den Kantonen bereitet die Ausschaffung von Algeriern grosse Probleme. Zahlreiche Wegweisungen müssen wegen Renitenz vorzeitig abgebrochen werden." Das hat seit 2018 nicht geändert.

Der Chef der Bündner Migrationsbehörde fordert deshalb, dass der Bund das seit 2007 geltende Abkommen mit Algerien nachverhandelt, damit Ausschaffungs-Sonderflüge möglich werden. Das war im "Tages-Anzeiger" am 29. August 2017 zu lesen. Nun gibt es aber keine Änderung, es war also erfolglos. Auch der für Migration zuständige Regierungsrat des Kantons Zürich ist beunruhigt: "90 Prozent der abgewiesenen Algerier sind Intensivtäter, die immer und immer wieder straffällig werden, auch wenn das manche Leute aus politischen Gründen nicht gerne hören, aber so ist es nun einmal. Die Polizei muss ein besonderes Augenmerk auf diese Leute richten, und die Politik muss klare Forderungen an den Bund stellen." Er kommt zum Schluss, dass der Bundesrat alles unternehmen muss, dass abgewiesene Asylbewerber wieder nach Algerien abgeschoben werden können. Das Problem ist akut. So berichtete die "NZZ" am 15. Februar dieses Jahres.

Ich muss hier klar feststellen, dass der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr in der Tat kein "Plauderi" und schon gar kein Scharfmacher ist. Er zeigt sachlich und klar auf, wo der Problemherd eigentlich liegt.

Wenn ich die Sachlage nüchtern analysiere, dann teile ich die Auffassung des Bundesrates nicht, dass sich die Zusammenarbeit mit Algerien in den letzten drei Jahren verbessert habe. Ich bin mir bewusst, dass es nicht so einfach ist, mit Staaten zu dealen. Trotzdem müssen wir ehrlich sein: Die Situation mit Algerien im Vollzugsbereich hat sich nicht verbessert.

In der Antwort auf meine Interpellation 17.3707 teilte uns der Bundesrat mit: "Zudem sucht die Schweiz aktiv nach alternativen Lösungen, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit." Das war 2017. Aber ich frage mich: Was wurde getan? Welche Lösungen wurden gesucht? Hier haben wir keine Antworten. Wie gesagt, die irreguläre Migration aus Algerien wird sich fortsetzen. Allein in den letzten zwölf Monaten haben 11 450 Algerier Spanien erreicht. Das ist ein Rekord. Auch wenn die algerische Regierung Hand bietet für Veränderungen, werden noch vermehrt junge Algerier illegal nach Europa migrieren. Die algerischen Behörden behaupten, dass sie 8182 Landsleute auf dem Weg nach Europa abgefangen haben. Gerade weil diese Zahlen doch sehr hoch sind, muss der Bundesrat im Dossier Algerien handeln, und nicht erst morgen. Der spanische Innenminister ist mehrmals nach Algerien gereist und hat etwas erreicht; ich komme später darauf zurück.

Vielleicht können Sie, Frau Bundesrätin, uns mitteilen, was Sie geplant haben. Gemäss Informationen auf der Webseite des EDA war Bundesrat Cassis kürzlich in Algerien, um die bilateralen Beziehungen aufzuwärmen. Dabei hat er auch die Migration thematisiert. In den Medien habe ich gelesen, dass Algerien offen sei, mit der Schweiz über Migrationsfragen zu diskutieren. Bundesrat Cassis hat das entsprechend alles angesprochen; die Ausschaffungen nach Algerien hat er thematisiert: "Algerien möchte beispielsweise aus innenpolitischen Gründen Bilder von gecharterten Rückführungsflügen vermeiden, auch wenn die Personen freiwillig zurückkehren. Solche Sensibilitäten gilt es in Gesprächen zu berücksichtigen und gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten." Ich denke, dass die zuständigen Dienststellen eben dasselbe tun müssen: in den Dialog treten. Ich denke, der Zeitpunkt ist gut, dass Sie, Frau Bundesrätin, Interesse an Algerien zeigen und wenn möglich nach Algerien reisen. Das wäre auch eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern auf dem Seeweg zu diskutieren.

Bis anhin sehe ich die Linie des Bundesrates nicht, die er im Migrationsbereich verfolgt. Die Antwort des Bundesrates, dass Frankreich das einzige europäische Land sei, das Rückführungen auf dem Seeweg durchführen könne, kann ich nicht bestätigen. Kürzlich konnte man erfahren, dass Spanien im letzten Dezember in einem Abkommen mit Algerien etwas beschlossen hat, nämlich, die Rückführung auf dem Seeweg zu ermöglichen. Spanien hat sogleich drei Boote gechartert. Damit können bis zu vierzig Migranten via Schifffahrt nach Algerien zurückgeführt werden.

Der Bundesrat antwortet, dass die algerischen Behörden eingewilligt hätten, neue Flüge ab Basel nach Algerien [PAGE 12] zuzulassen. Ich frage mich, ob das wirklich ein Erfolg ist. Was bringt es für Vorteile gegenüber der Variante, ab Genf zu fliegen? Falls sich ein auszuschaffender Algerier weigert, nach Algerien zu fliegen, wird er in Basel ebenfalls - wie in Genf - seine Rückführung verhindern können. Ich glaube nicht, dass dies wirklich eine Alternative ist.

Der Bundesrat sagt in seiner Beantwortung der Motion auch, er erachte die Entsendung eines Immigration Liaison Officer nach Algier grundsätzlich ebenfalls als erstrebenswert, allerdings nicht jetzt, wie es in der Antwort heisst. Ich denke, dass es jetzt an der Zeit ist, einen Immigration Liaison Officer nach Algerien zu zu senden. In Tunesien gibt es ja schon einen.

Die Antwort des Bundesrates hinterlässt den Eindruck, dass er - ich sage es sehr zurückhaltend - zögerlich ist. Das ist befremdend, da die innenpolitische Wirkung wirklich wichtig ist und die abgewiesenen Algerier - ich spreche hier vor allem die Kriminellen an - nach Algerien zurückzuführen sind. Mit Algerien besteht zurzeit das grösste Problem im Vollzugsbereich, und es ist notwendig, alle Mittel einzusetzen, um zeitnah Lösungen zu finden.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.