Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-03-01
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Unter dem Vorwand, die Laufzeiten für den Verlustvortrag bei Unternehmen auf die Dauer der Covid-Kredite abzustimmen, soll eine weitere Steuersenkung für Unternehmen eingeführt werden. Die Dauer der Covid-Bürgschaftskredite wird nun einfach als Argument vorgeschoben, sind es doch teilweise genau jene Kreise, die eine Erstreckung der Frist, also der Dauer der Kredite, abgelehnt haben, die jetzt diese Motion unterstützen.
Wohl in den meisten Fällen ist die Zielgruppe der von dieser Motion verlangten Steuersenkung nicht identisch mit denjenigen Unternehmen, die Covid-Bürgschaftskredite benötigten. Denn viele Unternehmen, die solche Kredite beantragt haben, sind kleine Gewerbetreibende, KMU, beispielsweise aus der Gastro- oder Eventbranche oder aus dem Dienstleistungsbereich, wie Coiffeure oder Betreiber kleiner Fitnessbetriebe. Sie gehören nicht zu jenen, die grosse Gewinne ausweisen, und daher zahlen sie auch kaum oder wenig Gewinnsteuern. Das heisst, eine Verlustverrechnung nützt ihnen nichts. Von einer erweiterten Verlustverrechnung profitieren diejenigen Unternehmen, die viele Gewinnsteuern [PAGE 26] bezahlen und daneben vielleicht einmal in einer Krise - ob dann selbst verschuldet oder nicht, ist ein anderes Thema - stehen.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde das Thema Verlustvortrag ausführlich diskutiert, und selbst die Zahlen von Economiesuisse belegten, dass nur zwischen 5 und 10 Prozent der Unternehmen substanzielle Gewinnsteuern zahlen, das heisst mehr als 10[NB]000 Franken. Die anderen bezahlen nichts oder sehr wenig. Die Unternehmen, die viel zahlen, sind aber bestimmt nicht jene, die Solidarbürgschaftskredite beantragt haben. Und wenn man schaut, wer denn in den vergangenen Jahren gross von Verlustverrechnungen profitiert hat, dann sind es beispielsweise die beiden Grossbanken, die dieses Instrument nach der Finanzkrise 2008 genutzt und die Stadt Zürich Milliarden gekostet haben.
Eine Ausdehnung dieses Steuersenkungsinstruments würde also zu noch mehr Steuerausfällen führen, wovon dann vor allem jene profitieren würden. Man halte sich nur Folgendes vor Augen: Die UBS ist im Moment noch im Streit mit Frankreich, wo hohe Bussen drohen; zudem gibt es andere Anschuldigungen gegen gewisse Institute, was sehr schnell wieder zu entsprechenden Verlustverrechnungen führen könnte. Dies wäre dann noch drei Jahre länger möglich.
Es geht nicht an, dass wir in einer Krise auf diese Weise für eine Massnahme argumentieren, von der nur ein kleiner Teil der Unternehmen profitieren kann, wobei dieser Teil wohl kaum zu den Krisengeschädigten gehört - im Gegenteil. Deshalb bittet Sie die Kommissionsminderheit, diese einseitige Massnahme zugunsten weniger Unternehmen abzulehnen, zumal sie nicht einmal an eine Mindestbesteuerung gekoppelt ist.
Besten Dank, wenn Sie hier dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen.