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Pult Jon · Nationalrat · 2021-03-02

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir sprechen hier in diesem ersten Block über die Änderungen des Postgesetzes, und da geht es um Zustellermässigungen. Es geht darum, die Zeitungen, Zeitschriften, also Printprodukte, nachhause zu liefern und die Kosten so zu ermässigen, dass die Rechnung auch für die Medienhäuser am Schluss etwas besser aussieht.

Als Vorbemerkung einfach Folgendes: Es stimmt natürlich, dass die Förderung des Prints nicht etwas wahnsinnig Innovatives und auch nicht unbedingt eine transformative Form der Förderung ist, aber es ist ein wahrscheinlich notwendiges Pflaster für das Mediensystem, damit die verschiedenen schweizerischen Medien in den nächsten Jahren weiterleben können und ihre zentrale Funktion für die Demokratie weiterhin wahrnehmen können - eine Funktion, die aufgrund der wirklich grossen strukturellen Umbrüche, die es im Medienmarkt gibt, gefährdet ist.

Sie haben es gehört: Der Ständerat hat noch eine bedeutende Erweiterung dieser Förderung der Zustellermässigung eingeführt, indem er neu auch die Früh- und Sonntagszustellung fördern will. Die Mehrheit der Kommission möchte dies mit 40 Millionen Franken tun, die Minderheit I - wie Sie eben von Kollegin Pasquier gehört haben - mit 50 Millionen Franken. Das ist ein stattlicher Betrag, der, und das muss auch klar sein, zu einem ganz grossen Teil die grossen schweizerischen Medienhäuser unterstützen würde. Deshalb scheint es mir wichtig, dass wir, wenn wir schon so substanzielle Mittel in diese Form der Medienförderung stecken, uns gleichzeitig auch folgende Frage stellen: Wie können wir auch einen [PAGE 37] Beitrag dafür leisten, dass die Menschen, die sozusagen am Ende der Nahrungskette stehen und die reale Arbeit verrichten, nämlich das Austragen dieser Produkte, auch etwas davon haben?

Wahrscheinlich wissen Sie, dass gerade diejenigen Menschen, die bei diesen Organisationen im Bereich der Frühzustellung oder der Sonntagszustellung tätig sind, unter zum Teil sehr schwierigen Bedingungen arbeiten. Sie arbeiten zu sehr schwierigen Zeiten, nämlich faktisch in der Nacht oder am Sonntag, sie arbeiten tendenziell zu sehr tiefen Löhnen, sie arbeiten zu schlechten Arbeitsbedingungen.

Deshalb schlage ich Ihnen namens unserer Minderheit vor, dass wir in Artikel 19b, wo es um die Registrierung von Frühzustellungsorganisationen geht, bei den Voraussetzungen auch klar festlegen, dass eine der Voraussetzungen für die Registrierung, die dann auch dazu berechtigt, diese Früh- und Sonntagszustellung durchzuführen, eben die Gewährleistung der Einhaltung der in der Postzustellung üblichen Arbeitsbedingungen sein soll. Es steht schon im Text der Mehrheit und des Ständerates, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleistet sein sollen. Wir denken, es ist wichtig, dass sich diese Organisationen auch an den in der Postzustellung üblichen Arbeitsbedingungen ausrichten, weil diese Arbeitsbedingungen etwas würdiger sind und weil wir bisher in der indirekten Presseförderung die Postzustellung unterstützt und entsprechend auch diese etwas besseren Arbeitsbedingungen gefördert und gestützt haben. Ich denke, das sollten wir auch tun, wenn wir jetzt eben neu auch die Früh- und Sonntagszustellung fördern. Ich glaube, es ist ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen Menschen, die dann tatsächlich den Job machen, diese Zeitungen früh, mitten in der Nacht, in unsere Briefkästen zu legen. Diese Leute haben es verdient, umso mehr, als wir neu mit sehr erheblichen Mitteln diese Form der Zustellung fördern.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.