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Gross Jost · Nationalrat · 2002-11-25

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit Triponez will wie der Bundesrat eine enge Bindung der Verfahrensrechte im baulichen Bereich an das Baubewilligungsverfahren. Viele behindertengerechte Anpassungen sind aber nicht Gegenstand einer Baubewilligung; das musste selbst Herr Triponez einräumen. Sie sind oft auch nicht in den publizierten Plänen des Baubewilligungsverfahrens erkennbar oder enthalten. Ich nenne hier beispielsweise behindertengerechte WC oder einen Treppenlift, die nach dem in den meisten Kantonen geltenden Baubewilligungsrecht fraglos nicht Gegenstand einer Baubewilligung sein müssen.

Die Lösung des Ständerates, welche die Minderheit Triponez verteidigt, wirft meines Erachtens auch verfassungsmässige Probleme auf. Sie greift nämlich wesentlich stärker in den Kompetenzbereich der Kantone im Bereich des materiellen Baurechtes ein. Wir können doch nicht den Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens durch die Aufnahme einer Bestimmung in das Behindertengleichstellungsgesetz ändern! Dadurch würden alle Vorbehalte, wonach wir unnötigerweise in das Baurecht der Kantone eingreifen, noch stärker zur Geltung gebracht.

Wir können auch nicht den Geltungs- und Schutzbereich der nachträglichen Bauabnahme und -kontrolle ausweiten. Auch das wäre ein wesentlich stärkerer Eingriff in das materielle Baurecht der Kantone. Deshalb braucht es einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, der vom Baubewilligungsverfahren unabhängig ist.

Zudem - ich denke, das muss im Vordergrund stehen -: Der Rechtsschutz der Behinderten muss ein wirksamer sein. Es hat keinen Sinn, Verfahrensrechte der Behinderten und ihrer Organisationen zu verankern, die in einer Mehrzahl von Fällen nicht zur Geltung kommen, weil diese Anpassungen gar nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens sind. Es hat sich erwiesen, dass gerade in den USA der Schutz der Verfahrensrechte in diesem Bereich ein beispielloser Motor der Behindertengleichstellung war, dass er dafür gesorgt hat, dass die USA im Bereich der Beseitigung baulicher Barrieren ganz vorne stehen - dank wirksamer Verfahrensrechte. Gemäss der ständerätlichen Fassung sind sie offensichtlich nicht wirksam. Wir sollten den Behinderten in diesem Bereich nicht etwas vorspiegeln, sondern wir sollten ihnen das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz zuerkennen.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.