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AB 276401

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen ebenfalls, diese Motion abzulehnen. Die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung sollte aus volkswirtschaftlichen Gründen bei der Kapital- und nicht bei der Vermögenssteuer ansetzen. Das ist auch der Grund, weshalb der Bund bereits 1998 die Kapitalsteuer abgeschafft hat. Bestrebungen, dieses Recht auch den Kantonen einzuräumen, sind dann im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform III am Widerstand der Kantone gescheitert. Aber die Kantone können die wirtschaftliche Doppelbelastung durch Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer oder durch sehr tiefe Kapitalsteuertarife bereits heute weitgehend eliminieren. Aus unserer Sicht wäre also das Problem bei den Kantonen anzugehen bzw. ist es von den Kantonen auch schon weitgehend entsprechend gelöst.

Die Beschränkung auf qualifizierende Beteiligungen, die gefordert wird, ist aus unserer Sicht auch nicht sachgerecht, da in diesen Konstellationen typischerweise keine wirtschaftliche Doppelbelastung durch Kapital- und Vermögenssteuer vorliegt. Die Motion kratzt aus unserer Sicht auch an unseren Verfassungsbestimmungen und ist auch daher so kaum umzusetzen.

Das Problem besteht tatsächlich. Beim Bund ist es durch die Abschaffung der Kapitalsteuer eliminiert. Bei den Kantonen gibt es die Möglichkeit - und diese wurde zum grossen Teil auch bereits ergriffen -, diese Doppelbesteuerung abzuschaffen bzw. durch entsprechende Steuersätze zu eliminieren.

Aus unserer Sicht ist damit die Motion auf Stufe des Bundes so nicht umzusetzen bzw. abzulehnen.

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