Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2021-03-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Wir haben verschiedenste Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern, Wallis, Freiburg, Bern und Neuenburg, welche sich rund um den Themenkreis zur Einführung einer Flugticketabgabe bewegen. Es geht insbesondere um die CO2-Abgabe und um die Vermeidung von Treibhausgasen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr.

Alle Initiativen haben gemeinsam, dass sie in irgendeiner Art eine Lenkungsabgabe oder eine Flugticketsteuer fordern, welche sich auf Kurz- oder Langstreckenflüge beziehen und auch die Privatfliegerei und sogar den Charter-Verkehr einbeziehen sollen. Gleichzeitig sehen die verschiedenen Initiativen vor, dass ein Teil der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden könnte, wie das die bisherige CO2-Lenkungsabgabe auch vorsieht, und dass mit dem anderen Teil, je nachdem in anderer Ausgestaltung, eine Massnahme zur CO2-Vermeidung ergriffen werden könnte. Es könnten auch alternative Verkehrsmittel gefördert werden, damit umweltschädliche Transporte vermieden werden könnten, und die Finanzierung könnte auch Massnahmen gegen den Klimawandel umfassen; insoweit ist es ein breiter Anwendungskreis.

Wir haben in der ständerätlichen UREK diese verschiedensten Standesinitiativen ohne Anhörung diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir Ihnen beantragen, allen Standesinitiativen keine Folge zu geben. Wir sind einstimmig dieser Auffassung, und die Begründung wird Sie auch nicht überraschen. Warum? Wir haben ja erst vor Kurzem in diesem Rat das CO2-Gesetz beraten. Im Rahmen dieser Beratungen haben wir auch die Frage der Flugticketabgabe und der Belastung der Privatfliegerei bzw. der Vermeidung des CO2-Ausstosses in diesem Sektor breit diskutiert und im neuen CO2-Gesetz eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Flugticket vorgesehen, je nach Reisedistanz und Beförderungsklasse. Zudem ist im CO2-Gesetz auch eine Abgabe von 500 bis 3000 Franken pro Start für grosse Privat- und Businessjets festgelegt worden. In Kürze wird ja eine Volksabstimmung zum CO2-Gesetz stattfinden. Sollte das Gesetz angenommen werden, würde es auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Insofern sind also all diese[NB]Anliegen[NB]in[NB]unserer[NB]parlamentarischen Beratung zum CO2-Gesetz aufgenommen und teilweise bereits umgesetzt worden.

Mit Blick auf diese Ausgangslage beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, diesen Standesinitiativen keine Folge zu geben.

[VS]