Pult Jon · Nationalrat · 2021-03-02
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Suenter Martin Candinas il segund Rumantsch che s'occupa da medias online. Quai mussa er quant impurtant che las medias ed il pluralissem da las medias èn per la plurilinguitad da noss pajais.
In diesem dritten Block möchte ich für drei Minderheitsanträge werben, die das Ziel verfolgen, die dritte Säule dieses Medienpakets zu stärken, nämlich eben die Förderung von Online-Medien. Sie ist das innovative Element des ganzen Pakets und derjenige Teil, der in die Zukunft gerichtet ist.
Wenn wir uns die medialen Nutzungsgewohnheiten der Generationen unter vierzig anschauen, wird klar, wie wichtig es ist, dass wir neben der Ermässigung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften sowie den allgemeinen Massnahmen für die Branche auch diese neue Form der Förderung einführen. Dies nicht oder nur unzureichend zu tun, wäre eine grobe Unterlassungssünde. Zudem ist die Online-Förderung derjenige Teil der Vorlage, der zielgerichtet die Medienvielfalt stärkt, und zwar sowohl die Angebotsvielfalt bei den Medien als auch die Eigentumsvielfalt der Medien. In diesem Sinn bin ich, was den Grundsatz angeht, auch sehr mit den Worten des Sprechers der Mitte-Fraktion einverstanden. Es geht darum, ein Instrument einzuführen, das auch der fortschreitenden Medienkonzentration etwas Einhalt gebietet. Das schaffen wir, indem wir einerseits die wichtige Holdingklausel in Artikel 3 im Gesetz belassen und eben andererseits eine degressive Bemessung in Artikel 2 haben.
Bei Artikel 2 bitte ich Sie darum namens der Minderheit, bei der Fassung von Bundesrat und Ständerat zu bleiben. Das heisst, der Anteil des anrechenbaren Umsatzes soll höchstens 80 Prozent und nicht, wie von der Mehrheit beantragt, nur 60 Prozent betragen. Wenn Sie unserer Minderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, dann erhalten die kleinen und mittleren Medienhäuser übers Ganze gerechnet rund die Hälfte der Online-Förderung und die acht grössten Medienhäuser etwas mehr als die andere Hälfte. Diese Verteilung ist wirklich angemessen, wenn man es mit der Unterstützung der Medienvielfalt, der kleinen Medienhäuser auch ernst meint, zumal die grossen Medienhäuser auch den allergrössten Teil der indirekten Presseförderung erhalten, insbesondere den Teil, den wir neu eingeführt haben, die Früh- und Sonntagszustellermässigung. Darum wäre es falsch, bei der Online-Förderung hier in diesem dritten Gesetz die Schraube zuungunsten der Kleinen zu drehen. Bleiben Sie daher im Interesse der Medienvielfalt bei der Fassung von Bundesrat und Ständerat.
Bei Artikel 4 empfiehlt Ihnen meine Minderheit I, den jährlichen Gesamtbeitrag der Online-Förderung von 30 auf 50 Millionen Franken aufzustocken. Dies entspricht übrigens dem ursprünglichen Plan des Bundesrates. Am 28. August 2019 kommunizierte der Bundesrat erstmals seinen Grundsatzentscheid, ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zu schnüren. In der damaligen Medienmitteilung ging der Bundesrat von einem jährlichen Finanzbedarf von 50 Millionen Franken für die Online-Medien-Förderung aus. In der Botschaft wurde dieser Betrag dann auf 30 Millionen Franken gekürzt.
Im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Förderungsmassnahmen in den Bereichen Print und Online ist der ursprüngliche Betrag von 50 Millionen Franken weiterhin angemessen, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass die Zustellermässigung mit der Förderung der Früh- und Sonntagszustellung deutlich ausgebaut wurde, in erster Linie im Interesse der grossen Medienhäuser. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Online-Förderung würden wir parallel auch die kleineren Medien im zukunftsträchtigen Online-Bereich etwas wirkungsvoller fördern.
Zum Antrag meiner Minderheit I zur Geltungsdauer unter Ziffer III: Da schlägt Ihnen meine Minderheit I, genau wie die Mehrheit, vor, die Geltungsdauer des Ausbaus der indirekten Presseförderung im Postgesetz parallel zur Geltungsdauer der Förderung des Online-Bereichs zu befristen. Es ist richtig, in ein paar Jahren beide Elemente gemeinsam zu überprüfen. Allerdings scheint uns von der Minderheit I eine Geltungsdauer von nur fünf Jahren zu kurz für eine seriöse Evaluation. Im Sinne eines Kompromisses - auch gegenüber dem Ständerat - schlägt Ihnen meine Minderheit I darum vor, diese Geltungsdauer in beiden Gesetzen bei sieben anstatt fünf Jahren festzusetzen. Damit trägt der Rat der hohen Dynamik der Entwicklung des Medienmarktes immer noch Rechnung.
Stimmen Sie im Interesse der Medienvielfalt diesen drei Minderheitsanträgen zu! Sie sind ausgewogen und stärken die wichtige und zukunftsträchtige Online-Förderung und damit die Schweizer Medienlandschaft insgesamt.