Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-03-02
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz.
Die Immobilieneigentümer sind durch diese Vorlage ganz besonders betroffen. Sie bezahlen nämlich bereits heute Einkommens- oder Gewinnsteuern, Vermögens- oder Kapitalsteuern, bei der Veräusserung von Immobilien eine Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton oder Gemeinde auch noch eine Liegenschaftssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Vorlage könnte nun neben einer steigenden Steuerbelastung zu einer zusätzlichen neuen Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene und damit zu einer Verschärfung der Situation führen.
Der Text der Volksinitiative definiert nicht, was unter den Begriff "Kapitaleinkommen" fällt. Dabei besteht die Gefahr, dass nicht nur die im heutigen Steuerrecht der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer unterworfenen Erträge darunterfallen, sondern auch geschäftliche und private Kapitalgewinne. Aus Sicht der Immobilieneigentümer besteht also das Risiko, dass künftig auch der Bund die Gewinne beim Immobilienverkauf von Privaten als Kapitaleinkommen besteuern und dadurch eine zusätzliche Steuer geschaffen werden könnte. Es ist offen, inwieweit die Verfassungsvorlage damit gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstösst.
Bereits heute werden Grundstückgewinne bei der Veräusserung von Immobilien von der kantonalen Grundstückgewinnsteuer erfasst. Die kantonalen Steuergesetze sehen allerdings zum Beispiel reduzierte Steuertarife bei längerer Haltedauer von Immobilien vor. Bei einer zusätzlichen Besteuerung von privaten Veräusserungsgewinnen aufgrund der Vorlage wären solche Reduktionen allerdings nicht vorgesehen.
Die Initiative sieht weiter vor, dass Kapitaleinkommensteile nach Abzug eines Freibetrags zu 150 Prozent besteuert werden. Neben der Begriffsdefinition lässt die Initiative auch offen, wie hoch der geforderte Freibetrag sein soll. Dieser soll dann, wir haben es bereits gehört, vom Gesetzgeber definiert werden. Damit ist völlig unklar, wer durch die Vorlage [PAGE 29] wie stark betroffen sein wird. Da der Gewinn bei einem Immobilienverkauf, insbesondere bei einer längeren Haltedauer, nominell rasch einen relativ hohen Betrag ergibt, dürfte der vorgesehene Freibetrag wohl häufig übertroffen werden. Immobilieneigentümer wären daher besonders stark von der Zusatzbesteuerung aufgrund der Volksinitiative betroffen.
Die von den Initianten in ihrem Argumentarium erwähnten Ausnahmen, wie der Eigenmietwert und Auszahlungen aus der zweiten und dritten Säule, sind im Initiativtext nicht erwähnt und damit für die gesetzliche Umsetzung der Initiative auch nicht verbindlich. Es besteht also das Risiko, dass diese Einkommensbestandteile der höheren Steuerbelastung unterliegen könnten.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.