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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-02

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Christ hat schon recht: Dieses Gesetz ist nicht für die Ewigkeit. Es ist aber ohnehin relativ selten der Fall, dass Sie für die Ewigkeit legiferieren. Bei dieser Vorlage werden Sie über eine Befristung sprechen. Auch der Bundesrat hat hier eine Befristung vorgesehen. Ich werde mich noch dazu äussern. Wir werden uns am Schluss darüber unterhalten.

Mit den Entscheidungen, die Sie heute Morgen gefällt haben und die der Ständerat bereits vorgängig gefällt hatte, haben Sie beschlossen, dass Sie die indirekte Presseförderung ausbauen wollen. Sie haben entschieden, dass Zeitungen und Zeitschriften mit 120 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden sollen. Das sind 70 Millionen mehr als bisher. Das heisst, Sie wollen mehr in den Print investieren, und Sie wollen Zeitungen und Zeitschriften verstärkt unterstützen. Damit helfen Sie den Verlegern, die in diesen Zeiten eine wirtschaftlich schwierige Situation haben.

Dass die Zeitungen nach wie vor wichtig für die Information der Bevölkerung sind, ist unbestritten. Für den Bundesrat ist es zentral, dass wir die Rahmenbedingungen aber nicht nur für die gedruckte Presse verbessern. Wenn sich nämlich immer mehr Menschen online über das Zeitgeschehen informieren, müssen wir dem ebenfalls Rechnung tragen. Deshalb macht es auch Sinn, dieses Massnahmenpaket als Einheit zu beraten. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat die drei Bereiche vorgeschlagen und sie als Einheit gesehen.

Trotz den steigenden Nutzerzahlen im Online-Bereich ist es für die einheimischen Medien nach wie vor schwierig, dort überhaupt Geld zu verdienen. Sie können sich häufig noch nicht selbsttragend finanzieren. Wir haben heute Morgen schon mehrmals gehört, dass die Werbegelder nicht zu ihnen fliessen, sondern immer stärker zu den grossen Internetkonzernen. Der Hauptgrund ist, dass Online-Medien, insbesondere wenn sie die regionalen Märkte bedienen, wenig Reichweite erzielen und damit auch nur wenig Werbeeinnahmen generieren können.

Klar ist aber allen, dass ein journalistisches Angebot, wenn es online ist, auch kostet. Es kostet auch viel; die Herstellung von journalistischen Inhalten ist aufwendig. Das kostet, unabhängig davon, ob Sie damit am Schluss eine Zeitung drucken oder ob Sie den Inhalt online stellen, ihn ins Netz stellen. Das kostet, weil ebenfalls journalistisches Handwerk dahintersteht. Zum Teil ist im digitalen Bereich dann die Produktion noch komplexer.

Kurz gesagt: Einheimische Online-Medien sind für unsere Demokratie zunehmend relevant, und deshalb wäre es schon schwierig zu erklären und auch schwierig zu verstehen, warum ausgerechnet in diesem Bereich die Förderung nicht auch vorgenommen werden sollte.

Das Ziel dieser Vorlage ist, dass die einheimischen, also die hiesigen Medien im Online-Bereich tragfähige und zukunftsträchtige Modelle aufbauen können. Wenn heute gesagt wurde, das seien Angebote, die gar nie auf eigenen Beinen stehen könnten, dann müssten Sie ja die Vorlage nicht befristen. Dann müssten Sie eine unbefristete Vorlage machen - aber gerade das wollen Sie ja nicht! Sie wollen ja nicht nur diese Vorlage, wie es auch der Bundesrat vorschlägt, sondern auch das Postgesetz befristen. Aber ich denke, dass die Grundidee war, die Idee der indirekten Presseförderung auch auf die digitalen Zeitungen zu übertragen. Hier ist es aber schwierig zu erklären, warum Sie den Leserinnen und Lesern sagen wollen: Wenn ihr die Papierzeitung lest, dann unterstützt der Staat diese Förderung; wenn ihr aber die Zeitung online lest, dann hält sich der Staat hier raus und bietet keine Unterstützung. Das könnten, glaube ich, die Medienkonsumentinnen und -konsumenten und die Nutzerinnen und Nutzer von journalistischen Produkten kaum verstehen.

Der Bundesrat will aber die Idee der indirekten Presseförderung tel quel auf die Unterstützung der Online-Medien übertragen. Deshalb haben wir hier die gleichen Voraussetzungen, die gleichen Kriterien genommen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass auch im Online-Bereich nur dort eine Unterstützung erfolgt, wo eben Publikumseinnahmen vorhanden sind. Wie Sie heute beschlossen haben, dass Sie nur abonnierte Zeitungen und nicht Gratiszeitungen unterstützen wollen, ist auch der Bundesrat in klarer Analogie dazu der Meinung, dass hier nicht Gratisangebote unterstützt werden, sondern Online-Titel, die eben auch Publikumseinnahmen generieren. Wir haben auch die anderen Voraussetzungen für eine Unterstützung tel quel von der indirekten Presseförderung, also von den Zeitungen, übernommen und stellen die gleichen Anforderungen an die Unterstützung für die Online-Medien.

Betreffend die Verteilung der Gelder möchte ich noch etwas betonen: Sie haben beim Printbereich gesagt, dass die lokalen und regionalen Medien wichtig sind. Wir sind der Meinung, dass auch im Online-Bereich kleinere regionale Märkte unterstützt werden sollen, dass dies bei der Verteilung der Gelder ebenso wie auch die Grösse der Sprachregionen berücksichtigt werden soll. Deshalb ist dieses Modell auch [PAGE 67] degressiv ausgestaltet, und zwar so: Je grösser der Umsatz ist, desto kleiner ist der Anteil der Subvention. Das heisst, regionale Angebote sollen dort, wo die Finanzierung besonders schwierig und das wirtschaftliche Potenzial klein ist, stärker unterstützt werden. Der Mindestumsatz und der Prozentsatz der Unterstützung können dann auch pro Sprachregion unterschiedlich sein.

Mit der viersprachigen Schweiz haben wir eine völlig andere Ausgangslage als ein Land, in dem es nur eine Sprache und einen Sprachraum gibt. Wir müssen dem Rechnung tragen. Das gehört zur Schweiz, das gehört zu unserem mehrsprachigen Land. Das tun wir selbstverständlich dort, wo in den verschiedenen Sprachen kommuniziert wird respektive wo Medienprodukte angeboten werden.

Abschliessend noch zum dritten Bereich: Unsere Demokratie braucht im Online-Bereich auch ein möglichst breites Angebot von einheimischen Medien. Die grossen ausländischen Internetkonzerne werden nie darüber berichten, wenn in einer Gemeinde eine Abstimmung über ein neues Schulhaus stattfindet. Sie werden auch die kantonalen Abstimmungen nicht begleiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir im Online-Bereich auch die Regionen, auch die lokalen Berichterstattungen unterstützen können. Das ist der Inhalt, das ist das Ziel dieser Vorlage.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten respektive sie zu unterstützen.

Ihre Kommission hat übrigens drei Zusatzberichte von der Verwaltung verlangt. Sie hat Berichte zu den Branchenzahlen, zu den Modellen und auch dazu verlangt, wie die Förderung konkret aussehen sollte. Sie hat zum Teil aus diesen Berichten auch eigene Anträge formuliert wie z. B. betreffend die Förderung von Start-ups. Ich komme noch darauf zu sprechen.

Ich komme jetzt zu den einzelnen Anträgen:

Zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1: Die Minderheit Christ möchte im Unterschied zu der indirekten Presseförderung auch Gratisangebote unterstützen. Wenn Sie die Analogie wollen, das heisst die gleichen Voraussetzungen für Zeitungen auf Papier und online, dann dürfen Sie hier nicht von diesem System abweichen. Sie haben heute Morgen entschieden, dass Sie die Gratiszeitungen nicht unterstützen wollen. Ich bitte Sie, in Analogie und in einer gewissen Konsequenz auch gratis Online-Medien nicht zu unterstützen. Frau Christ hat es aber gesagt: Wir haben eine offene Formulierung gewählt. Es muss kein klassisches Jahresabonnement sein, sondern es können einfach Publikumseinnahmen sein, die dazu beitragen, dass sich ein solches Medium auf verschiedene Einnahmen abstützen kann. Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Zu Artikel 1 Absatz 5: Ihre Kommission möchte auch Start-ups, also neue Online-Angebote unterstützen, die soeben erst auf den Markt gekommen sind. Der Bundesrat ist nicht grundsätzlich dagegen. Wir finden aber die Eintrittshürde für die Unterstützung mit 100[NB]000 Franken Umsatz nicht so hoch. Wir unterstützen deshalb den Minderheitsantrag Candinas. Wir sind der Meinung, dass neue Angebote früh genug auf eine Unterstützung zählen können sollen, auch wenn Sie jetzt keine zusätzliche Sonderregelung einbauen.

Zu Artikel 2 Absatz 2: Hier geht es um die Bemessung. Sie haben im Postgesetz mit der Förderung der Früh- und Sonntagszustellung und der Aufhebung der Auflagenobergrenze eine ziemlich massive Ausweitung vorgenommen, die in allererster Linie den grossen Verlagshäusern zugutekommt. Das ist okay. Das ist auch kein Problem; Sie haben das so beschlossen. Eine abonnierte Zeitung kommt zur Leserin, egal, ob sie eine grosse oder kleine Auflage hat - das ist auch richtig so. Wenn Sie aber trotzdem sicherstellen wollen, dass auch lokale und regionale Angebote unterstützt werden, dann bitte ich Sie, die Minderheit Pult und damit einen Anteil von 80 Prozent zu unterstützen. Vielleicht finden Sie mit dem Ständerat dann noch einen Mittelweg von 70 Prozent. Wenn Sie aber auf einen Maximalanteil von 60 Prozent zurückgehen, dann geht das ganz klar auf Kosten der kleinsten Medienanbieterinnen. Sorgen Sie dafür, dass diese Vorlage auch zwischen den Grossen und Kleinen einen gewissen Ausgleich findet. Ich bitte Sie, die Minderheit Pult zu unterstützen.

Zu Artikel 3 gibt es einen Minderheitsantrag Fluri. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Ich sage es noch einmal: Sie haben bei der indirekten Presseförderung wirklich massiv ausgebaut. Dieses Geld geht in allererster Linie zu den grossen Medienhäusern. Wir unterstützen das, und Sie haben das auch so gewollt. Hier geht es ganz wesentlich darum, dass Sie einen Ausgleich haben. Es gibt in der Schweiz ein paar grosse, mächtige und auch erfolgreiche Verlagshäuser, die aber Unterstützung brauchen, weil auch sie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Es gibt aber eben auch kleine und Kleinstangebote, und die wollen wir jetzt auch unterstützen. In diesem ganzen Medienpaket braucht es diesen Ausgleich. Deshalb bitte ich Sie, hier wirklich dafür zu sorgen, dass dieser Ausgleich im Gesamten auch wieder stattfindet. Ich glaube, es passt auch zur Schweiz und zu unserer Art zu denken, dass wir immer einen Ausgleich suchen. Ich bitte Sie deshalb, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Bei Artikel 4 betreffend die Finanzierung unterstützt die Mehrheit Ihrer Kommission den Bundesrat. Für die Online-Förderung sind 30 Millionen Franken vorgesehen. Zwei Minderheitsanträge liegen vor. Die Minderheit I (Pult) möchte die Förderbeiträge erhöhen; die Minderheit II (Christ) möchte eine progressive Unterstützung. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Bezüglich der Frage der Befristung liegt der Antrag der Minderheit I (Pult) vor. Im Entwurf des Bundesrates war nur eine Befristung der Online-Vorlage auf zehn Jahre vorgesehen. Ihre Kommission möchte eine Befristung für die indirekte Presseförderung und für den Online-Bereich. Das kann ich unterstützen. Sie haben damit eine gewisse Gleichbehandlung der verschiedenen Produktionsformen und können nach einer gewissen Zeit anschauen, wie sich das Medienpaket auf die Medienwelt ausgewirkt hat. Bei einer Befristung auf fünf Jahre und einer Evaluation nach drei Jahren müssten Sie eigentlich praktisch ein Jahr nach Inkraftsetzen bereits mit der Evaluation beginnen - es gäbe aber noch gar keine Auswirkungen festzustellen. Im Subventionsgesetz, das ja für die Subventionen generell gilt, ist eine Frist von sechs Jahren vorgesehen.

Eine Befristung auf sieben Jahre und eine Evaluation nach vier Jahren könnte ich noch unterstützen. Das entspräche dem Antrag der Minderheit I (Pult). Ihre Kommissionsmehrheit will jedoch eine Befristung auf fünf Jahre und eine Evaluation nach drei Jahren. Da werden Sie einfach nach drei Jahren feststellen, dass Sie die Resultate nicht haben. Sie werden sagen: "Das ist gar keine richtige Evaluation", und ich werde Ihnen sagen müssen, dass eine solche auch gar nicht möglich war. Ich bitte Sie, realistisch einzuschätzen, wie viel Evaluationszeit nötig ist, um überhaupt Resultate zu bekommen. Ich bitte Sie, die Minderheit I (Pult) zu unterstützen.

Dann komme ich noch zur Minderheit II (Rutz Gregor), die den ganzen Online-Bereich aus der Vorlage streichen möchte. Das ist schwierig zu verstehen. Alle sprechen von der Digitalisierung; alle sprechen davon, dass man die jungen Menschen unterstützen soll - Sie wollten heute eigentlich auch noch Gutscheine für junge Leserinnen und Leser sprechen, was aber knapp abgelehnt wurde. Und jetzt wollen Sie ausgerechnet dort, wo sich vor allem die jungen Menschen in erster Linie informieren, wo sie die Nachrichten lesen und schauen, was auf der Welt passiert und wie sie sich in dieser Demokratie bewegen können, keine Förderung geben.

Sie sagen, dass man diesen ganzen Bereich weglassen soll, und wollen alle Förderung für die Zeitungen, die Sie sogar noch um 70 Prozent aufstocken. Das ist schwierig zu verstehen! Man kann nicht den ganzen Tag von der Digitalisierung sprechen und sich dann dort, ausgerechnet dort, wo die Digitalisierung wirklich stattfindet, zurückziehen und keine Unterstützung bieten. Das ist schwierig zu verstehen, gerade für unsere jungen Menschen, die sich in erster Linie online informieren. Es ist für sie schwierig zu verstehen, warum der Staat eine Zeitung unterstützt, er aber abwesend ist, wenn es darum geht, ein gutes Online-Angebot aufzubauen. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. [PAGE 68]

Ich fasse zusammen: In diesem Block bitte ich Sie, überall Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen - mit Ausnahme von Artikel 1 Absatz 5, wo wir Ihnen die Minderheit Candinas empfehlen; von Artikel 2 Absatz 2, wo der Bundesrat die Minderheit Pult unterstützt; und bei der Befristung der Vorlage, wo der Bundesrat ebenfalls die Minderheit I (Pult) unterstützt.