Gross Jost · Nationalrat · 2002-11-25
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Frau Bangerter hat gesagt, ihr Haupteinwand sei, dass ein Pilotartikel in diesem Gesetz oder generell in einem Sozialversicherungsgesetz nicht notwendig sei; der Platz dieses Pilotartikels sei im IVG, nicht im Behindertengleichstellungsgesetz. Ich muss Ihnen sagen, Frau Bangerter: Das war nicht der Haupteinwand des Ständerates. Ich habe die Diskussion verfolgt. Wir haben den Einwänden des Ständerates mehrheitlich Rechnung getragen.
Der erste Einwand war: Wir haben in Artikel 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Förderungsartikel. Da sind wir in der Kommission klar zur Auffassung gekommen, dass Artikel 12 kein Pilotartikel ist, der auch Integrationsprojekte ausserhalb gesetzlicher Grundlagen erlaubt. Da sind wir uns ja offensichtlich einig.
Der zweite Haupteinwand im Ständerat war: Steuererleichterungen als Anreizmodelle könnten in die Steuerkompetenz der Kantone eingreifen. Diesem Bedenken haben wir Rechnung getragen, indem wir den Wortlaut von Artikel 12a gestrafft haben. Wir sehen jetzt für Integrationsprojekte insbesondere Investitionsbeiträge für die Schaffung und Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze vor. Damit wollten wir auch gewissen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen.
Was Sie sagen, Frau Bangerter, ist im Ständerat nicht eingehend diskutiert worden und trifft auch nicht zu. Wir haben nicht nur im IVG, wir haben beispielsweise auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz einen Pilotartikel. Und wir brauchen ihn auch im Behindertengleichstellungsgesetz, weil der Adressatenkreis des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht einfach deckungsgleich ist mit dem des Invalidenversicherungsgesetzes.
Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen. In den psychiatrischen Institutionen in Bern versucht man, psychisch Behinderte bei einem Arbeitsversuch durch einen Coach besser zu begleiten, um die Chancen der Wiedereingliederung zu erhöhen. Das sind nicht Behinderte im Sinne des IVG; das sind psychisch Kranke oder andere Personen, die das Invalidenversicherungsgesetz gar nicht erfasst.
Mit andern Worten: Wir brauchen in allen Sozialversicherungsgesetzen einen Pilotartikel, damit der Adressatenkreis über alle gesetzlichen Grundlagen optimal erfasst wird. Das ist keine Doppelspurigkeit. Das ist auch der Wille beispielsweise der IV-Stellen: Sie haben uns kürzlich darauf hingewiesen, dass der IVG-Pilotartikel allein nicht genügt, weil es um verschiedene Menschen geht, und dass wir gerade in einer psychiatrischen Institution den Pilotartikel auch für Menschen ausserhalb des Geltungsbereiches des IVG brauchen.
Ich bitte Sie, einfach auch zu berücksichtigen, dass wir als Grundsatz wieder "Wiedereingliederung vor Rente" setzen müssen. Frau Bangerter, Sie haben ja gesagt, wir bräuchten eine Offensive gegen diesen Trend zur Berentung. Wir wissen, dass wir in der freien Wirtschaft grosse Probleme haben, weil der Druck auf die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Zahl der psychischen Erkrankungen und Behinderungen in ganz Besorgnis erregender Weise ansteigt. Wir haben hier eigentlich das einzige Element, wo wir diese berufliche Wiedereingliederung ganz nachdrücklich fördern können. Wenn Sie das herausstreichen, dann haben wir den ganzen Wiedereingliederungsbereich in der Arbeitswelt praktisch aus diesem Gesetz eliminiert.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommission zu folgen, weil Sie hier einen Ansatz haben, eben auch im Bereich der freien Arbeitswelt Anreizmodelle für eine bessere Wiedereingliederung zu schaffen, und weil ein Pilotartikel allein im IVG nicht genügt. Deshalb haben Sie ihn auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz, und deshalb brauchen Sie ihn auch im Behindertengleichstellungsgesetz.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.