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Candinas Martin · Nationalrat · 2021-03-02

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien will ich verhindern, dass neu auf den Markt eintretende Online-Medien eine Sonderbehandlung erhalten.

Das BAKOM hat in einem Zusatzbericht an die Kommission sehr deutlich aufgezeigt, dass die Mindestumsatzgrenze bei diesem Gesetz sehr tief angesetzt wird. So soll diese beispielsweise für lokale Angebote mit einem Publikumspotenzial von weniger als 50[NB]000 Personen bei 10[NB]000 Franken liegen. Auf eine minimale Resonanz beim Publikum müssen nach der Meinung der Kommissionsminderheit auch Online-Medien stossen, bevor sie Fördermittel beantragen können. Das bedeutet also, dass eine gewisse Anzahl Personen bereit sein muss, für das Angebot zu bezahlen. So kann sichergestellt werden, dass nur Angebote unterstützt werden, die ein minimales Mass an Professionalität und journalistischer Qualität aufweisen, und dass das Geld effizient eingesetzt wird. Ebenfalls ist zweifelhaft, ob Angebote, welche die Mindestumsatzgrenze nicht erreichen, überhaupt die Ressourcen haben, um die weiteren Kriterien zu erfüllen. Die Mittel sollen zweckmässig und zielgerichtet eingesetzt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 1 Absatz 5 meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Jetzt spreche ich gerade noch für die Mitte-Fraktion zu diesem Block und verzichte bei der Runde der Fraktionssprecher auf eine erneute Wortmeldung.

Die Mitte-Fraktion unterstützt das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Gerade für die kleinen Zeitungsverlage ist es von eminenter Bedeutung, dass sie die digitale Transformation in die Online-Welt vornehmen können. Es gilt zu verhindern, dass die Medienkonzentration noch stärker zunimmt und die kleineren und mittleren Verlage verschwinden. Für die direkte Demokratie in der Schweiz ist es zentral, dass wir eine flächendeckende, vielfältige und qualitativ hochstehende Medienlandschaft haben. Es gilt, weisse Flecken auf der Landkarte zu verhindern. Der Markt in der föderalen und mehrsprachigen Schweiz ist je länger, desto weniger in der Lage, flächendeckend Medien nur durch Abonnements- und Werbeeinnahmen ausreichend zu finanzieren. Mit den vorgesehenen 30 Millionen Franken leisten wir einen äusserst bedeutenden Beitrag für die mediale Zukunft der Schweiz im Online-Bereich. Diesen leisten wir für die bestehenden Verlage mit Print- und Online-Angeboten, aber auch für reine Online-Medien.

Mit dieser neuen Förderung unterstützen wir den Journalismus, ohne Einfluss auf die redaktionelle Unabhängigkeit zu nehmen. Die Bevölkerung soll in allen Landesteilen eine vielfältige publizistische Leistung beziehen können, die sie ohne Medienförderung am Markt nicht kaufen könnte.

Die vorgesehene Online-Förderung kennt einen unterschiedlichen Mindestumsatz pro Landessprache. Dies ist für die mediale Grundversorgung in den vier Sprachregionen zentral. Der Markt pro Sprachregion ist nämlich unterschiedlich gross. Damit wird die sprachliche und kulturelle Vielfalt auch bei den Medienangeboten gepflegt.

Die Mitte-Fraktion unterstützt auch klar die Kriterien der Förderung. Die vorgesehene Online-Förderung kennt eine starke Degression. Diese ist für die Bemessung der Fördermittel richtig und wichtig. Kleine Online-Medien sollen nach Meinung der Mitte-Fraktion bis zu 60 Prozent Fördermittel erhalten. Den im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen und von der Minderheit Pult beantragten Beitrag von 80 Prozent für die Mikrounternehmen lehnen wir ab. Bis zu einem Umsatz von 1 Million Franken soll nach unserer Meinung eine Subvention von 60 Prozent gelten. Die anderen Degressionsstufen, wie sie seitens des Departementes für die Verordnung vorgesehen sind, begrüssen wir sehr. Da soll sich nichts ändern. Die überproportionale Förderung kleiner und mittlerer Online-Titel ist für den Erhalt der Medienvielfalt von grosser Bedeutung, weil diese Titel die digitale Transformation nur mit dieser Finanzhilfe bewältigen können.

Bei Artikel 3 spricht sich die Mitte-Fraktion für die Beibehaltung der Holdingklausel und gegen den Minderheitsantrag Fluri aus. Gemäss der Holdingklausel werden alle anrechenbaren Digitalumsätze eines Konzerns addiert. Das ist richtig, weil in Grosskonzernen gerade im Online-Bereich enorme Skalen- und Synergieeffekte möglich sind, wie beispielsweise bei der Technologieentwicklung, aber auch im redaktionellen Alltag. Auch im Bereich Online-Werbung haben grosse Medienhäuser bessere Marktchancen, da sie dank der Vielzahl ihrer Produkte auf grosse Nutzerzahlen und damit auf eine sehr hohe Reichweite kommen. Die Grösse ist im Online-Bereich nämlich entscheidend.

Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass wir nun mit diesem Gesetz erste Erfahrungen sammeln. So sind wir klar der Meinung, dass die Online-Förderung, wie vom Bundesrat beantragt, bei 30 Millionen Franken pro Jahr angesetzt werden soll und dass wir das Gesetz auf fünf Jahre begrenzen sollten.

Nach zahlreichen Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten mit verschiedenen Verlegern schliesse ich mit dem Satz von Medienwissenschafter und Publizist Matthias [PAGE 62] Zehnder: "Die Verleger, die Online-Medien und die SRG sollten sich also nicht gegenseitig das Brot neiden, sondern gemeinsam überlegen, wie sie zu mehr Butter auf dem Brot kommen." Unsere Medienhäuser werden, unabhängig von diesem Massnahmenpaket zugunsten der Medien, in Zukunft vor grossen Herausforderungen stehen. So sollten gerade im Werbebereich weitere Formen der Zusammenarbeit entstehen. Die Konkurrenz sitzt definitiv nicht im Inland, sondern im Ausland. Die Konkurrenz sind nämlich die internationalen Online-Giganten.

Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, in diesem Block jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen, aber bei Artikel 1 Absatz 5 dem Antrag der Minderheit Candinas zuzustimmen.