Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-11-25
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Eine relativ kleine, aber überzeugte Kommissionsminderheit empfiehlt Ihnen, bei Artikel 14 dem Ständerat zu folgen. Wie Sie sich sicher erinnern, wollte sich der Bundesrat in diesem Bereich vor allem aus verfassungsrechtlichen Gründen und Überlegungen - er hat dies auch in seiner Botschaft vom 11. Dezember 2000 eingehend begründet - auf eine Bestimmung beschränken, welche die kantonale Schulhoheit respektiert. Nach dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates haben die Kantone dafür zu sorgen, "dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist". Unser Rat ist in der ersten Lesung viel weiter gegangen und hat gefordert, "dass die Kantone mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule (zu fördern haben)", was verfassungsrechtlich zumindest bedenklich war.
Nun hat der Ständerat eine Kompromisslösung gesucht, welche nach Meinung der Kommissionsminderheit einfach und klar ist und unterstützt werden sollte. Wenn Sie die Version des Ständerates nehmen, können Sie feststellen, dass der erste Satz wörtlich dem ursprünglichen Text der bundesrätlichen Version entspricht. An dieser Version will auch die Kommissionsmehrheit festhalten. Also: "Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschule erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist." Bis hierher gibt es in allen Versionen, die wir jetzt auf dem Tisch haben, keinen Unterschied. Diesem Satz lässt der Ständerat in seiner Version folgenden Wortlaut folgen, und der Kommissionsminderheit scheint dies ein guter Kompromiss zu sein: "Soweit es möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, soll die Grundschulung für behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche gemeinsam erfolgen." Das ist doch der Grundgedanke, der auch unserer ersten Diskussion zugrunde lag.
Die Kommissionsmehrheit hat nach Auffassung der Kommissionsminderheit die Sache wieder verkompliziert. Auch die Kommissionsmehrheit übernimmt den ersten Satz der bundesrätlichen Version - also Festhalten an Absatz 1 - und sagt dann: "Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration in die Regelschule." Vergleichen Sie hier den Text des Ständerates mit demjenigen der Kommissionsmehrheit! Sie müssten eigentlich zum gleichen Schluss kommen wie die Kommissionsminderheit, dass nämlich der Text des Ständerates klarer, einfacher und durchaus präzis ist und dem Willen dieses Rates voll und ganz entspricht.