Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2021-03-03
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Wir beraten hier eine parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Ständeratskollegen Philipp Müller aus dem Jahr 2016. Im Jahr 2016 hat die SPK des Ständerates wie auch jene des Nationalrates dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt, weshalb ein Entwurf ausgearbeitet wurde. Dieser Erlassentwurf hat im Ständerat jetzt schon zweimal eine Mehrheit gefunden. Wir sind einmal nicht eingetreten und haben heute die letzte Chance, dieses Projekt zu retten, bevor es dann schubladisiert würde.
Gerne werde ich Ihnen die Argumente aufführen, die aus Sicht einer grossen Minderheit - Sie haben es gehört, in der Kommission bestand nur ein Unterschied von einer Stimme - für diese Vorlage sprechen.
Unsere Asylpolitik in der Schweiz basiert auf einer Einzelfallprüfung, d. h., bei jedem Menschen, der in der Schweiz Asyl beantragt und Schutz sucht, wird einzeln geprüft, ob dieser Schutz gewährt werden kann. Das ist wichtig und auch richtig so. Nur führt unser System heute dazu, dass vielen Personen das Asylrecht nicht gewährt werden kann, da ihnen als vorläufig Aufgenommene der Status F gegeben wurde, weil sie nicht in ihr Land zurückgeführt werden können, da dort eine Krise herrscht. Wir haben somit sehr viele Personen mit Status F, die nicht vorläufig aufgenommen sind, wie es die Erfinder, also wir hier drin, eigentlich einmal wollten, sondern bis auf Weiteres in der Schweiz bleiben können.
Der Gesetzgeber schuf einen neuen Status, den Schutzstatus S, für Personen, die aufgrund eines Krieges flüchten oder aufgrund einer temporären Gefährdungssituation in die Schweiz kommen, aber in wenigen Jahren wieder in ihr Ursprungsland zurückkehren können. Bei diesem Schutzstatus[NB]S haben wir aber einen Konstruktionsfehler gemacht: Wir haben vorgesehen, dass diese Personen ab dem Tag, an dem sie den Schutzstatus S haben, eben auch ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen lassen dürfen, unabhängig davon, ob sie gefährdet sind oder nicht. Das ist mit dem Status F eben nicht möglich. Die parlamentarische Initiative fordert eine Angleichung dieser beiden Status, d.[NB]h., dass es keine Besserstellung des Status S gegenüber dem Status[NB]F gibt.
Die zwei Hauptargumente gegen diese Änderungen können leicht entkräftet werden. Ein Argument ist immer, dass eine Person, die verfolgt wird, auch ihre verfolgten Familienangehörigen in die Schweiz holen dürfen soll und dass dies mit dieser Gesetzesänderung verunmöglicht würde. Dies ist nicht der Fall. Jede Person, die verfolgt wird, hätte Anspruch auf den Schutzstatus S. Es geht darum, dass Personen, die eben nicht verfolgt werden und somit keinen Schutz brauchen, nicht den gleichen Anspruch hätten, wie sie ihn heute haben.
Zum Zweiten sagen Sie ja - und das ist das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner dieser Vorlage -, der Status[NB]S werde nicht angewandt, weil es im Moment keine Kriege oder Auseinandersetzungen auf der Welt gebe, die in absehbarer Zeit vorübergehen, sodass die betroffenen Personen wieder in ihr Heimatland zurückgehen könnten. Das stimmt zwar, nur ist es so: Hätten wir vor drei Jahren im Nationalrat den Pandemieplan diskutiert, hätte auch eine grosse Mehrheit gesagt, sie glaube nicht, dass es in drei Jahren eine grosse Pandemie geben werde, deshalb bräuchten wir diesen Plan gar nicht zu besprechen. Ich finde also, gerade die jetzige Krise hat uns eigentlich gezeigt und hätte uns lehren sollen, dass es eben relativ schnell auch neue Entwicklungen auf der Welt geben kann und dass wir deshalb unsere Gesetzgebung so anpassen müssen, dass wir für verschiedene Eventualitäten gewappnet sind.
In diesem Sinne wollen wir den Schutzstatus S eben auch dahingehend aufbessern, dass er in der Praxis mehr Anwendung findet. Wenn in der Welt ein lokales Ereignis auftritt, das zu einer Flucht führt, das aber in ein, zwei Jahren wieder vorbei ist, soll die Schweiz die betroffenen Personen schützen können. Wenn sich aber die Gefahrenlage vor Ort ganz entspannt hat, sollen diese Personen wieder in ihr Heimatland zurückgehen können, um sich dort für den Wiederaufbau usw. in ihrem Land zu engagieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der sehr starken Kommissionsminderheit - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, diese Gesetzesänderung nicht abzublasen. Der Ständerat hat diesen Erlassentwurf sehr deutlich unterstützt. Ihre SPK hatte im Jahr 2016 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, jetzt hat sie aber den Entwurf knapp abgelehnt.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Projekt nicht zu beerdigen und hier der Minderheit zu folgen, um den Status S zu verbessern.