Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-11-25
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-11-25
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission schlägt hier eine Kompromissformulierung vor, die den Bedenken des Ständerates und auch den verfassungsrechtlichen Vorbehalten des Bundesrates zu einem grossen Teil Rechnung trägt. Ich möchte hier aber der Klarheit halber noch einmal festhalten, dass auch mit dieser Formulierung den Kantonen kein bestimmtes Schulmodell vorgeschrieben wird. In der Sache selber begrüsse ich die nun durch die Mehrheit aufgenommenen Einschränkungen "soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient". Die Frage der integrierten Schulung ist ja selbst in Behindertenkreisen stark umstritten. So geht auch die Interessengemeinschaft Sozialer Finanzausgleich davon aus, dass die integrative Schulung eigentlich keine Standardlösung sein kann. Immerhin sind sich doch die meisten darin einig: Wann immer es das Interesse behinderter Kinder und Jugendlicher gebietet, sollen sie nach Möglichkeit in die Regelschule integriert werden. Genau das wird durch die Formulierung der Mehrheit Ihrer Kommission ausgedrückt. Die kantonalen Behörden sollen in diesen Fällen soweit möglich die nötigen Vorkehren treffen und die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, damit diese Integration auch tatsächlich vollzogen werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, hier die Mehrheit zu unterstützen.