Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-03
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Im Grunde genommen handelt es sich hier bloss um eine formale Differenz. Materiell hat der Rat dazu bereits im Rahmen der Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", Stellung genommen, in der die Ausscheidung der Zuströmbereiche gefordert wurde. Dem hat man hier einstimmig, ohne Abstimmung und eigentlich diskussionslos, zugestimmt. Das Geschäft kam danach in den Nationalrat, woraufhin die nationalrätliche Kommission den Inhalt dieser Motion im Wesentlichen direkt in die Vorlage eingebaut hat.
Jetzt kann man sagen, man hätte entweder das Verfahren nicht eingehalten oder es sei eine Verfahrensbeschleunigung gewesen, also Bürokratieabbau, was ja immer wieder verlangt wird. Aber in der Sache selbst herrscht eigentlich Übereinstimmung. Der Parallelweg über die Motion hätte grundsätzlich gestern im Nationalrat behandelt werden müssen, doch aus terminlichen Gründen ist das dann leider nicht zustande gekommen. Immerhin hat die Motion in der vorberatenden Kommission mit 15 zu 5 Stimmen, also im Verhältnis drei zu eins, eine Zustimmungsempfehlung an den Nationalrat erhalten. Das Ratsplenum hat materiell beschlossen, diese beiden Artikel des Gewässerschutzgesetzes ins Projekt mit aufzunehmen.
In der Kommission war die inhaltliche Debatte schnell geführt, weil das, wie gesagt, im Rahmen der Motion passiert ist. Wir haben uns darüber unterhalten, ob man dafür ein beschleunigtes Verfahren wählen soll, indem man es in das Projekt parlamentarische Initiative aufnimmt, oder ob man den üblichen Weg beschreiten will. Letzteres würde bedeuten: Motion im Zweitrat - ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Zweitrat seiner Kommission folgen und die Motion dann auch annehmen wird -, danach Überweisung an den Bundesrat, Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage durch den Bundesrat, Vernehmlassung der Adressaten und Rückkehr der Vorlage in unsere Räte. Da verlieren wir zwei bis vier Jahre bei einer an sich unbestrittenen Geschichte.
Damit das auch noch gesagt ist: In Artikel 27 dieser Vorlage nehmen wir Bezug auf diese Zuströmbereiche, indem man sagt, dass gewisse Aktivitäten in den Zuströmbereichen nicht zugelassen sind. Aber eigentlich wissen wir gar nicht, was die Zuströmbereiche sind. Das ist das Unschöne, nämlich dass das Projekt an sich in Kraft tritt, obwohl uns ein ganz wesentlicher Informationsteil noch fehlt. Deshalb sollte das möglichst zügig an die Hand genommen werden.
Jetzt die Geschichte mit der Vernehmlassung: Gemäss Vernehmlassungsgesetz kann man darauf verzichten, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, weil die Positionen der interessierten Kreise bekannt sind. Sie sind wahrscheinlich auch mit dieser Post beehrt worden. Die interessierten Kreise haben sich also praktisch schon im Vorfeld der heutigen Geschäftsbehandlung geäussert. Die Kantone wissen, dass sie das machen müssen: Gemäss Gewässerschutzverordnung müssen diese Zuströmbereiche ausgeschieden werden, wenigstens dort, wo Konfliktpotenzial vorhanden ist, also im Sinne einer Reparaturhandlung - nach unserem Konzept wäre es eine Präventivhandlung. Die Kantone wissen, dass sie das machen müssen. Wenn es nach diesem Modell geht, dann kriegen sie 40 Prozent der Kosten erstattet, also werden sie wahrscheinlich Ja sagen.
Die Gemeinden und Städte, die das dann allenfalls in ihren Nutzungsplanungen umsetzen müssen, haben sich mit einem Brief an uns dazu geäussert. Der Schweizerische Gemeindeverband - vertreten durch den Vizepräsidenten, weil der Präsident dazu eine etwas abweichende Haltung hat; das gibt es gelegentlich im Leben -, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Verband kommunale Infrastruktur, alle Trinkwasserspezialisten und alle Wasserschutzspezialisten sowie die Detailhändler haben sich vernehmen lassen. Alle haben sich positiv geäussert und gesagt, wir sollen uns dem Nationalrat anschliessen.
Wenn wir jetzt wirklich das ganze aufwendige Verfahren mit Vernehmlassungen, Auswertungen usw. machen, wird es logischerweise mindestens einen Verband oder eine politische Partei geben, der oder die dagegen ist. Hier haben also materiell alle zugestimmt. Im Nationalrat waren es alle minus die SVP. Auch da ist das Ergebnis absehbar.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dass wir das Verfahren abkürzen und dort, wo wir inhaltlich eigentlich gleicher Meinung sind, möglichst schnell zu Ergebnissen kommen, damit unser Trinkwasser präventiv geschützt wird und wir nicht erst aktiv werden, wenn der Unfall bereits passiert ist.
Noch einmal: Das ganze Projekt ist als Gegenprojekt zu den Initiativen aufgegleist worden. Wir sind also gut beraten, wenn wir den Schutz des Trinkwassers möglichst schnell an die Hand nehmen. Das würde mit der Integration in die Vorlage und Zustimmung zur Minderheit geschehen. Darum bitte ich Sie hier.