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Germann Hannes · Ständerat · 2021-03-03

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03

Wortprotokoll

Wie jetzt Herr Levrat auch ausgeführt hat, kann ich mich den Gründen der Mehrheit anschliessen, die für die Streichung der Bestimmung zu den[NB]Zuströmbereichen respektive nicht für die Streichung generell ist. Herr Zanetti hat mich wegen der Funktion der Gemeinden und der Städte angesprochen. Es ist klar, Städte und Gemeinden haben natürlich ein Interesse, dass sie möglichst wenig in die Trinkwasserfassungen investieren müssen; das ist sehr kostenintensiv. Da gibt es auch keine Differenz.

Doch bezüglich dieser Artikel, die man erst in einem zweiten Schritt handstreichartig aufgenommen hat, ist im Übereifer auch über das Ziel hinausgeschossen worden. Man hat den Grenzwert für nicht relevante Metaboliten willkürlich statt wissenschaftsbasiert festgelegt. Wir haben jetzt den hundertmal schärferen Wert als die EU. In meinem Kanton liegt der Zuströmbereich sehr wohl auch in Deutschland. Die Deutschen, mindestens die Baden-Württemberger, beziehen den Hauptteil ihres Wassers aus dem Bodensee, der ja hoheitliches Gewässer dreier Staaten ist - nur um zu sagen, wie das aussieht. Wenn Sie diese Zuströmbereiche eben mit diesen scharfen Grenzwerten auslegen und ausscheiden müssen, dann sind sie auch entsprechend grösser. Das leuchtet eigentlich jedem ein.

Hier haben wir keine vernünftige Erklärung. Man hätte eben für die nicht relevanten Stoffe, die weder für den Menschen noch für die Umwelt bedenklich sind, nicht auch den allerschärfsten möglichen Grenzwert einfügen sollen. Dieser Fehler ist in Artikel 9 passiert, den können wir jetzt nicht mehr korrigieren. Wenn Sie das gemacht hätten, würde ich sagen: "Okay, das mit den Zuströmbereichen läuft." Ich weiss auch nicht, ob die Detaillisten sich bei der Abfassung ihrer Stellungnahme so genau mit diesen Zuströmbereichen auseinandergesetzt haben. Das ist doch mit Vorsicht zu geniessen.

Gemäss erklärtem politischen Willen sollen diese Zuströmbereiche verbindlich bestimmt werden. Das ist etwas Wichtiges. Das ist auch gut. Das BAFU geht grob geschätzt von 2800 der insgesamt 18[NB]000 Grundwasserfassungen aus, für die ein Zuströmbereich bestimmt werden muss. Gegenüber den eigentlichen Grundwasserschutzzonen ist der Zuströmbereich gemäss BAFU deutlich grösser.

Bei kleineren Fassungen macht er einige Hektaren aus, bei sehr grossen Fassungen kann er sich über mehrere Quadratkilometer erstrecken. Innerhalb solcher Zuströmbereiche - und das liegt in der dicht besiedelten Schweiz auf der Hand - liegen namentlich im Mittelland nicht nur Landwirtschaftsgebiete, sondern auch Siedlungen, Industrie, Gewerbe, Strassen, Bahntrassen, Sport- und Golfanlagen, öffentliche Plätze usw. All dies sind Anwendungsgebiete von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden und anderer Fremdstoffe; die Biozide werden zum Beispiel auch an Hausfassaden eingesetzt.

Angesichts der Grossflächigkeit der Zuströmbereiche und der Breite der betroffenen Bereiche hätte sich eine risikobasierte Unterscheidung von relevanten und nicht relevanten Stoffen als angemessen erwiesen. Nun weiten Sie halt mit dieser Verschärfung, die dort passiert ist, den Anwendungsbereich dermassen aus, dass es einfach keinen Sinn mehr macht und nicht verantwortbar ist.

Wir haben unsere Grundwasserfassungen. Die meisten sind übrigens in den Seen. Man hat andere sichere Grundwasserquellen für die Trinkwassernutzung erschlossen. Das hat man im Griff. In kaum einem anderen Land machen Sie den Wasserhahn auf und trinken ohne Bedenken das Hahnenwasser. Das geht nur in der Schweiz. Ich meine, da sind wir auf einem hohen Level.

Die Fassung des Nationalrates ist einfach gut gemeint, aber übers Ziel hinausgeschossen. Darum bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.