Eymann Christoph · Nationalrat · 2021-03-03
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Die Wahl der Bundesrichterinnen und -richter entspricht unseren demokratischen Gepflogenheiten; die grösstmögliche Mitsprache des Volkes durch gewählte Mitglieder der beiden Räte ist gegeben. Dieses System hat sich bewährt, es braucht keine radikalen Änderungen und auch keine Gegenvorschläge.
Die bisher mit der Vorbereitung der Wahl betrauten Gremien gehen mit Sorgfalt vor. Das gilt für die politischen Parteien, welche ein Auswahlverfahren durchführen und Vorschläge unterbreiten. Es gilt aber auch für die Gerichtskommission, welche die Vorgeschlagenen auf ihre fachliche Eignung prüft und auch die übrigen Kriterien wie Geschlecht, Sprachregion und Proporzanspruch berücksichtigt. Das Bundesgericht ist demnach auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ausgewogen zusammengesetzt.
Die Geschichte hat gezeigt, dass durch dieses Verfahren sichergestellt ist, dass Angehörige der höchsten Gerichtsinstanz des Landes über die verlangten Eigenschaften verfügen. Das System funktioniert. In der Bevölkerung herrschen weder Misstrauen noch Unbehagen über die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter.
Es ist legitim, mittels eines Volksbegehrens Änderungen herbeizuführen. Es gibt Initiativen, die wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung leisten, die Lösungsvorschläge für unbefriedigende Zustände beinhalten, die dem Zeitgeist rascher oder radikaler Nachdruck verleihen möchten, als dies auf dem ordentlichen Weg erfolgen kann. Zu dieser Kategorie der inhaltlich berechtigten Initiativen gehört diese Vorlage nicht. Mit Blick auf die geforderte hohe Qualität der Rechtsprechung durch das Bundesgericht können allenfalls marginale Änderungen diskutiert werden. Das ist aber auch ohne diese Initiative und ohne Gegenvorschläge möglich. Das Wahlverfahren durch Losentscheid - also mit einer Zufallskomponente - ist unserem System fremd und deshalb abzulehnen.
Es ist vereinzelt vorgekommen, dass politische Parteien nicht einverstanden waren mit Entscheiden der von ihnen portierten Richter. Diese selektive Unzufriedenheit stellt aber nicht das System infrage. Im Gegenteil, solche Diskussionen zeigen, dass Unabhängigkeit tatsächlich gegeben ist. Diese Unabhängigkeit ist eines der wichtigsten Elemente unserer Rechtsprechung auf allen Ebenen. Deshalb muss eine Diskussion stattfinden über die Mandatsabgabe, welche Bundesrichterinnen und -richter an ihre Partei zu entrichten haben. Die parlamentarische Initiative Walti Beat nimmt dieses Thema auf. Der Unabhängigkeit dienen auch Ruhegehälter für Richterinnen und Richter, die vor dem Pensionsalter zurücktreten. Auch wenn es im Trend liegt, solche Institute zur Sicherung der Unabhängigkeit aufzuheben, sollte man den ursprünglichen Zweck im Auge behalten.
Die Minderheitsanträge, welche neu eine Abberufungsmöglichkeit festsetzen wollen und eine Amtszeitbegrenzung einführen möchten, bitte ich Sie abzulehnen. Die Möglichkeiten, über welche die Bundesversammlung verfügt, sind ausreichend, um personelle Korrekturen vornehmen zu können. Zu denken ist auch daran, dass ein Abberufungsverfahren, welches unseren Rechtsprinzipien folgen müsste, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde, also nicht tauglich wäre, um rasch Änderungen herbeizuführen.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Rückweisung zu verzichten und die Minderheitsanträge für Gegenvorschläge abzulehnen.