Schmid Martin · Ständerat · 2021-03-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Durch die Überweisung der Motion Maret Marianne "Dringende Covid-19-Massnahmen für den Rebbau" zur Vorprüfung an die WAK hatten wir Gelegenheit, in nüchternem Zustand über die Situation des Weinbaus und Weinhandels und die Motion Maret Marianne zu diskutieren. Die Motion, sofern Sie diese annehmen, würde den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Importeure von ausländischem Wein verpflichtet werden, auch Schweizer Wein in den Handel zu bringen. Das ist der Regelungsgegenstand der Motion.
Zum Ergebnis - ich komme dann noch zur Begründung -: Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
Zur Begründung der Motion: Covid-19 hatte auch Auswirkungen auf die Zukunft des Schweizer Rebbaus. Wir kennen die Situation nur allzu gut, und sie hat sich ja seit der Einreichung der Motion nicht verbessert, auch in Bezug auf die Gastronomie nicht. Wir wissen, dass wir jetzt im zweiten Lockdown stehen und dass die Restaurants immer noch geschlossen sind und dass für viele auch der Wegfall des Direktverkaufs bei der Veräusserung von Schweizer Wein zu Nachteilen geführt hat. Der Rückgang des Verkaufs während [PAGE 60] der Covid-19-Krise, mindestens so lange sie jetzt angedauert hat, wurde bis auf 40 Prozent geschätzt. Kollegin Maret hat ebenfalls geltend gemacht, dass es auch unverkaufte Lagerbestände gibt. Nächstens kommt die Einkellerung der Weinlese 2020, und man könnte hier anfügen, dass es dann auch schon bald um die Weinernte 2021 geht, die in Kürze folgen wird. Gleichzeitig weist Frau Maret darauf hin, dass auch die umliegenden europäischen Länder Finanzhilfen gewähren würden, um den Absatz des europäischen Weins zu fördern. Ein Ziel der Motion sei es auch, Schweizer Weinen die gleichen Marktchancen wie ausländischen Weinen zu geben. Um das zu erreichen, sollen eben Importeure verpflichtet werden, auch Schweizer Weine in den Handel zu bringen. Das ist der Grundsatz.
Der Bundesrat hat dann die Motion geprüft. Er beantragt ihre Ablehnung und weist darauf hin, dass seit der Zusammenlegung der Weisswein- und Rotweinkontingente - dies geschah auch im Zusammenhang mit den WTO-Verhandlungen - das Kontingent von 170 Millionen Liter Wein nie vollständig ausgeschöpft worden sei. Die Verteilung der Kontingente auf die Importeure erfolge dann in Übereinstimmung mit dem Landwirtschaftsgesetz, in dem es aber um die Förderung des Wettbewerbs gehe. Die Kontingentsanteile werden entsprechend der Reihenfolge der Verzollung, besser bekannt unter dem Namen "Windhund-Verfahren", zugeteilt.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass es schon die Motion Freysinger 12.3482 gegeben habe. Er habe dann auch auf die Interpellation Borloz 18.3220 zum selben Thema geantwortet. Die alleinige Änderung des Zuteilungsverfahrens würde aus seiner Sicht eben zu keiner Reduktion der Importmengen führen, weil gemäss WTO-Recht weiterhin das gesamte Kontingent uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden müsste, unabhängig von der Zuteilung. Ausserdem würde, und das ist die Auffassung des Bundesrates, die Einführung einer Inlandleistung für die Verteilung des Zollkontingents den Wettbewerb einschränken. Es würden Importrenten entstehen, weil eben diejenigen, welche die Kontingente haben, diese auch handeln und verkaufen könnten. Diese Massnahme käme letztlich dann auch nicht dem Schweizer Weinbau zugute.
Der Bundesrat weist dann aber darauf hin, dass er die Situation in der Weinwirtschaft teilweise auch als sehr kritisch erachte. Er habe gestützt auf die Covid-19-Verordnung Massnahmen ergriffen und 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt. Man habe also bei der Förderung des Absatzes anzusetzen und solle keinen Systemwechsel machen. Diese gewährte Finanzhilfe stelle eine Marktentlastungsmassnahme dar und stütze auch den Traubenpreis für die vergangene Ernte. Wir sind ja schon im Jahr 2021, und wir sprechen gemäss Motion immer noch über das Jahr 2020. Dort haben wir ja auch schon Wirkungen gehabt.
Aber man muss sehen: Die Annahme der Motion würde unabhängig von Covid einen langfristigen Systemwechsel bedingen. Aus Sicht der Kommission ist dies nicht angezeigt, das System hat sich bisher bewährt. Man muss sehen, dass eine solche Importregelung auch die Qualitätsanstrengungen vieler Weinbauern, die Unternehmer sind, unterlaufen würde. Auch die Konsumenten treffen ihre eigene Entscheidung, welchen Wein sie trinken wollen, und sie wollen nicht, dass dies über einen Zwang zu geschehen habe. Das ist die Auffassung der Mehrheit, welcher sich der Bundesrat anschliesst.
Aus Sicht der Minderheit wird darauf hingewiesen, dass eben die geltenden Bestimmungen die Schweizer Produzentinnen und Produzenten benachteiligten, umso mehr, als im umliegenden Ausland auch Absatz- und Marktförderungen gemacht und die Preise der ausländischen Weine immer tiefer würden und damit natürlich auch der Schweizer Wein Schwierigkeiten habe, abgesetzt zu werden.
Es wird auch auf den rückläufigen Weinkonsum, der in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz zu verzeichnen ist, verwiesen. Es ist natürlich schwierig, hier als Kommissionssprecher darauf hinzuweisen, dass der Weinabsatz wieder zu fördern sei, der Weinkonsum zunehmen solle.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit liegt der Schlüssel eben darin, dass wir in der Schweiz hochwertigen, qualitativ hochstehenden, preislich höher positionierten Wein herstellen, der von unserer Bevölkerung dann eben nicht in allzu grossen Mengen getrunken wird. Wir hoffen natürlich, dass die Restaurants und Terrassen jetzt dann bald wieder aufgehen, dass wir dann eben auch diesen Wein wieder konsumieren können. Aber wir von der Mehrheit würden Ihnen mit dem Bundesrat beliebt machen, hier keinen Systemwechsel zu vollziehen, weil wir glauben und der Überzeugung sind, dass sich gerade beim Weinbau das bisherige System bewährt hat. Im Weinbau sind Unternehmer tätig, die am Markt erfolgreich sind, die sich anpassen. Sie brauchen nicht ein System, das über staatliche Importrenten gestützt wird.
Ich möchte Ihnen mit dem Bundesrat und mit der Kommissionsmehrheit beliebt machen, die Motion abzulehnen.