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Flach Beat · Nationalrat · 2021-03-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die Justiz-Initiative fordert eine Entpolitisierung der Wahl der Richterinnen und Richter an unserem obersten Gericht. Sie möchte das erreichen, indem die Vorauswahl an ein Fachgremium übertragen wird, das dann nur nach objektiven Kriterien und nach der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten eine Vorauswahl trifft. Die Namen der Ausgewählten kämen quasi in einen Hut, und diejenigen, deren Name gezogen würde, wären dann entsprechend Richterinnen und Richter.

Dass nicht alles hundertprozentig in Ordnung ist, darüber können wir uns, glaube ich, einig sein. Mein Vorredner, Herr Eymann von der FDP-Liberalen Fraktion, hat zwar gesagt, es sei alles in Ordnung und es brauche jetzt gar nichts. Er hat aber selbst darauf hingewiesen, dass auch noch eine Motion unterwegs ist, in der sehr wohl einige Fragen, insbesondere hinsichtlich der Parteienfinanzierung und ähnlicher Dinge, gestellt werden. Einfach zu sagen, es sei alles im Lot und es bestehe überhaupt kein Anlass, das System zu überdenken, ist ebenso falsch wie zu sagen, dass wir jetzt alles über den Haufen werfen und die Richterinnen und Richter nach einem irgendwie gearteten Zufallsprinzip wählen müssten, und - nur damit man vom Dünkel der Parteien, der Finanzierung, der Abhängigkeit usw. irgendwie wegkommt - ins andere Extrem zu verfallen. Das funktioniert, glaube ich, eben nicht.

Was die Initiative will - eine Entpolitisierung und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter -, würde vermutlich mit einem Verlust an Glaubwürdigkeit und auch mit einem Verlust bei der Vorauswahl der Richterpersönlichkeiten einhergehen. Denn wenn wir irgendeine Kommission haben, die vom Bundesrat zusammengestellt wird und die dann nach fachlicher und persönlicher Eignung [PAGE 102] eine Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten treffen soll, stellt sich die Frage, was die fachliche und persönliche Eignung sein soll.

Wir versuchen das heute und schon seit vielen Jahren so zu machen, dass wir halt über den Parteienproporz gehen. Mitglied einer Partei zu sein, ist ja auch ein Commitment zu einer Wertehaltung. Es bedeutet, zu einer sehr konservativen oder zu einer eher progressiven, zu einer grünen oder einer grünliberalen, zu einer Mitte-Politik zu stehen und zu sagen: Das ist meine Wertehaltung, das vertrete ich, und so möchte ich eigentlich auch, dass dieses Land in Zukunft gestaltet wird. Das Land gestalten wir mit den Gesetzen und Verordnungen, die in diesem Hause hier erlassen, die hier verfasst und geschrieben werden. Diese sollen nachher die Richterinnen und Richter umsetzen. Sie sollen das, was wir hier beschlossen haben, umsetzen und anwenden, und dort, wo wir Lücken gelassen haben, sollen sie sie füllen. Darum ist es richtig - und es gibt in meinen Augen keinen Anlass, einen anderen Weg zu gehen -, dass man eine Partei zumindest als Grundlage für die Wertehaltung eines Menschen heranziehen kann. Selbstverständlich braucht es nachher auch die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes.

Ich glaube, wir haben auch tatsächlich einen kleinen Fehler in dem System, das wir hier aufgebaut haben. Schauen wir auf unsere Schwesterdemokratie auf der anderen Seite des Atlantiks. Sie hat ein ähnliches System wie wir. Sie hat aber Richterinnen und Richter, die auf Lebenszeit gewählt werden. Diese haben natürlich auch einen Verfassungsauftrag, das heisst, sie haben auch den Auftrag, die Verfassung auszulegen, allenfalls auch gegen das Parlament oder gegen einzelne Parlamentarier. Das haben wir nicht. Das heisst, wir hier im Saal, wir hier im Hause, wir sind die Verfassungshüter. Wenn wir etwas beschliessen, was gegen die Verfassung ist, dann gilt das trotzdem, das Bundesgericht hat das anzuwenden.

Darum gibt es in diesem Gefüge, in dieser Maschinerie von Zahnrädern, die ineinandergreifen, wahrscheinlich schon Dinge, die man überdenken muss. Selbstverständlich gehört dazu auch die Mandatsabgabe, mit der sich die Parteien finanzieren und von der die Parteien letztlich auch zu einem grossen Teil leben, denn die Fraktionsbeiträge, seien wir uns darüber im Klaren, reichen nicht, um eine nationale Partei am Leben zu erhalten, mit der ganzen Administration, die heute dazu notwendig ist, und mit einem Parlament, das an jedem Punkt und jedem Komma arbeitet und an jedem Satz herumschraubt, den die Verwaltung bringt. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen 32[NB]000 hervorragend ausgebildeten Verwaltungsangestellten gegenüber. Wir müssen hier unsere Gesetze entsprechend unseren Linien machen.

Die Grünliberalen lehnen aber den Weg ab, den die Initiative hier vorschlägt. Trotzdem sehen wir Handlungsbedarf. Das Vorgehen kann darin bestehen, dass wir uns, entsprechend dem Antrag auf Rückweisung an die Kommission, einbringen und Fragen zur mitberatenden Fachkommission stellen. Dass unsere Gerichtskommission in den vergangenen Monaten keine wahnsinnig tolle Leistung erbracht hat, muss ich Ihnen, glaube ich, nicht erzählen. Wir haben da schon Nachholbedarf.

Ein Fachgremium, das mithilft - warum nicht? Eine automatische Wiederwahl - warum nicht? Wir könnten auch darüber diskutieren, ob ein Abstrafen von Bundesrichtern hier im Saal wirklich gewünscht ist. Es kann, muss aber nicht sein. Und vor allen Dingen, wie gesagt, sollten wir die Mandatsabgaben überdenken. Allein schon dem Anschein der Befangenheit oder Willkür beim Bundesgericht sollten wir entgegentreten: mit Transparenz, mit Klarheit, mit guten Regeln.

Wir unterstützen deshalb insbesondere die Minderheit Marti Min Li hinsichtlich der Rückweisung. Zudem werden wir - wenn auch mit etwas weniger Herzblut - die beiden anderen Minderheiten unterstützen, weil wir glauben, dass es Handlungsbedarf gibt. Die Initiative in ihrer derzeitigen Form lehnen wir indes ab.