Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-03-03
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Die Justiz-Initiative will das Wahlverfahren für Richterinnen und Richter am Bundesgericht ändern. Ich schicke voraus, dass ich Mitglied der Gerichtskommission bin und daher mit diesem Wahlverfahren und den Gepflogenheiten vertraut bin. Kollege Aebischer hat ja schon Ausführungen zu diesem Verfahren gemacht.
Beim heutigen System gibt es sicher kritische Punkte und damit Verbesserungspotenzial. So haben wir gerade im letzten Jahr mit der umstrittenen Wiederwahl eines Bundesrichters, der den Ansprüchen der Partei, die ihn seinerzeit unterstützt hatte, offenbar nicht gerecht geworden war, Erfahrungen mit Druck auf Richter gemacht. Mit der befristeten Amtsdauer und der notwendigen Wiederwahl besteht regelmässig die Gefahr, dass ein Richter oder eine Richterin abgestraft wird. Selbstverständlich drängt sich die Frage der Unabhängigkeit der Justiz auf. Doch wie das Beispiel gezeigt hat, sind Bundesrichterinnen und -richter fähig, ihre Urteile unabhängig, vor allem unabhängig von Parteiparolen, zu fällen. Das erwarte ich auch von ihnen.
Anders als die Initiantinnen und Initianten habe ich nicht den Eindruck, dass im heutigen Wahlverfahren die Parteizugehörigkeit das wichtigste Kriterium ist. Nach meiner Erfahrung erfolgt die erste, massgebende Selektion aufgrund der fachlichen Qualifikationen. Zudem werden die Persönlichkeit und die sozialen Kompetenzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten an einer Anhörung gewertet. Schliesslich kommt dann auch die Parteizugehörigkeit ins Spiel. [PAGE 106]
Wieso soll diese bei der Richterwahl überhaupt eine Rolle spielen? Diese Frage wurde von verschiedenen Vorrednern auch schon aufgeworfen. Die Nähe oder die Zugehörigkeit zu einer Partei zeigt eine gewisse Wertehaltung. Die Vielfalt der Wertehaltungen in der Gesellschaft wird daher bei einer freiwilligen Wahl nach dem Parteienproporz auch im Gericht gespiegelt. Ich glaube, darüber sind wir uns von links bis rechts einig. Herr Kollege Schwander hat das auch so ausgeführt.
Nun schlagen die Initiantinnen und Initianten vor, dass die Mitglieder des Bundesgerichtes durch das Los bestimmt werden sollen. Es tut mir leid, aber ein solches Zufallsprinzip für die Wahl ans höchste Gericht ist sachfremd und löst bei mir einiges Unbehagen aus. Wenn wir in der Gerichtskommission oder letztlich hier im Saal eine Wahl durchführen, übernehmen wir damit Verantwortung. Schliesslich erfolgt ein Wahlvorschlag an die Parteien, und letztlich wählt die Bundesversammlung. Diese rechtsstaatliche, diese staatspolitische Verantwortung sollten wir weiterhin wahrnehmen. Ich will diese nicht dem Zufall oder einem Los überlassen.
Bei unseren Wahlvorschlägen in der Gerichtskommission wägen wir zudem die unterschiedlichsten Kriterien ab. Aus Erfahrung kann ich sagen: Es gibt keine Gleichheit unter den Kandidatinnen und Kandidaten, die es uns erlauben würde, den letzten Entscheid einfach dem Los zu überlassen. Nur noch das Zufallsprinzip regieren zu lassen, geht nicht. Zudem glaube ich, dass ein Losverfahren kaum das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde, im Gegenteil: Der Zufall, der entscheidet, dieses Losverfahren, das wird die Akzeptanz des Gerichtes und seiner Urteile schwächen.
Es gibt einige Aspekte der Initiative, über die sich nachzudenken lohnt, beispielsweise das Amtsenthebungsverfahren, das heute noch nicht explizit vorgesehen ist, oder der Verzicht auf das Erfordernis einer Wiederwahl. Wie wir am Beispiel der letzten Bundesrichterwahlen gesehen haben, kann mit einer Wiederwahl ein grosser Druck auf eine Richterin, einen Richter ausgeübt werden. Das sollte so nicht passieren. Aber wegen gewisser Mängel gleich das ganze bestehende und an sich bewährte Verfahren zu verwerfen und vor allem auf den Zufall zu vertrauen, ist nicht sachgerecht. Ich unterstütze deshalb die Idee eines indirekten Gegenentwurfes, wie er in den Minderheitsanträgen I (Marti Min Li) und II (Arslan) angestrebt wird. Damit können wir die kritischen und berechtigten Aspekte der Initiative aufnehmen.
Die Initiative selbst werde ich aus den genannten Gründen ablehnen.