Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-03-03
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Wir haben heute die Möglichkeit, nach fast fünf Jahren Diskussion die gesetzlichen Grundlagen zu klären, die die Weitergabe von Gesundheitsdaten von den Versicherern an die Aufsichtsbehörde regeln. Die Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Klärung war im ganzen Prozess unbestritten. Daten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für zahlreiche Aufgaben des Bundes von grosser Bedeutung. Die Krankenversicherung ist eine für alle obligatorische [PAGE 110] Sozialversicherung mit einem Volumen von immerhin 34 Milliarden Franken. Es liegt also im Interesse aller Versicherten, der Patientinnen und Patienten, dass die öffentliche Hand Einsicht nehmen kann, wofür genau diese Gelder ausgegeben werden oder ob und wie der so wichtige Risikoausgleich funktioniert. Auch können wir die wichtigen Diskussionen zur Kostendämpfung mit einer besseren Grundlage, einer besseren Datenlage präziser führen. Das hält auch der Expertenbericht fest, der dem Kostendämpfungspaket vorangegangen ist.
Für die Steuerungsaufgaben, die im vorliegenden Gesetz in Artikel 21 Absatz 2 definiert sind, ist die Weitergabe von Individualdaten notwendig, wie der Bericht der SGK-S festhält. Diese Möglichkeit bietet nur die Variante des Ständerates.
Die Steuerungsaufgaben sind eng definiert, der Prozess ist geklärt. Auch der Datenschutz wird gewahrt, werden doch die Daten entweder aggregiert oder anonym weitergegeben. Der Edöb begleitet den Prozess seit dem Beginn, seit mehr als vier Jahren, und auch die Umsetzung wird er weiterhin eng begleiten, um den Persönlichkeitsschutz zu garantieren.
Die SP-Fraktion wird deshalb den Minderheitsantrag Sauter ablehnen und den Minderheitsantrag Mäder unterstützen. Das ist im Ergebnis die Ständeratsvariante, und so könnten wir auch die wenigen verbleibenden Differenzen heute ausräumen.