Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-03-03
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Die Initiative thematisiert die wichtige Frage nach dem Vertrauen in die Justiz. Hier kann man vorerst feststellen, dass nach Umfragen die Justiz und ihre Vertreterinnen und Vertreter in unserem Land regelmässig hohe Vertrauenswürdigkeit geniessen. Am anderen Ende der Skala finden wir oft uns, die Politik. Das zeigt ja, dass die Wahl der Justizvertretungen offenbar durch den schlechten Ruf des Wahlgremiums nicht beschädigt wird. Das mal als beruhigende Vorbemerkung.
Nun sind wir beim Kern des Themas, beim Vertrauen: Die Volksinitiative geht davon aus, dass die Gerichte parteipolitisch determiniert seien. Daraus ergibt sich die Frage an die Initianten: Wieso fassen Sie nur das Bundesgericht in Ihr neues System ein und nicht die Vorinstanzen? Die Vorinstanzen sollen weiterhin parteipolitisch zusammengesetzt urteilen, hingegen soll dann die Beurteilung von deren Urteilen durch die oberste Instanz nicht parteipolitisch geprägt sein. Das ist ein Widerspruch in der Initiative.
Die Initiative leitet ihre Behauptung unter anderem vom Wahlgremium der Bundesrichter, also der Bundesversammlung, ab. Die Bundesrichterwahlen erfolgen zugegebenermassen auch nach Parteienproporz, nebst anderen Kriterien. Die [PAGE 104] Gerichtskommission beschäftigt sich damit. Hier ist zu bemerken, dass alle Parteien im Parlament berücksichtigt werden, nicht nur die Bundesratsparteien.
Ist nun bei der Rechtsprechung der Gerichte eine parteipolitische Komponente erkennbar? Es gibt eine neue Untersuchung von Gabriel Gertsch am Center for Law and Economics der ETH Zürich, rezensiert im "Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht" (Nr.[NB]1/2021, S.[NB]34[NB]ff.). Diese Studie kommt zum Schluss, dass selbst in so politisch tönenden Bereichen wie dem Ausländerrecht und dem Sozialversicherungsrecht kein Zusammenhang zwischen den einschlägigen Urteilen und der parteipolitischen Gesinnung der Richter hergestellt werden kann. Ganz generell kommt diese Studie zu folgendem Schluss, ich zitiere Seite 55: "Aus der quantitativen Analyse lassen sich nicht direkte normative Schlüsse für die Angemessenheit der einzelnen Aspekte des Richterwahlsystems ziehen." So viel zur angeblichen parteipolitischen Prägung unserer Rechtsprechung.
Nun zur Frage der angeblichen Abhängigkeit der Richter, insbesondere der Bundesrichter, von ihren Parteien: Das Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit, als die SVP einen ihrer Richter nicht mehr zur Wiederwahl vorgeschlagen hatte, zeigt, dass das nicht stimmt. Sie kennen das Wahlergebnis. Der betreffende Richter ist, zählt man die Stimmen seiner Fraktion weg, sehr gut wiedergewählt worden. Solange wir also kein Zweiparteiensystem oder kein System der fixen Koalitionen mit fixen Mehrheiten haben, besteht die Gefahr der strafweisen Abwahl nicht. Das ist sehr beruhigend und vor allem kein Grund, das System zu ändern. Dieser Bundesrichter ist nun der unabhängigste Bundesrichter von allen.
Schliesslich noch zur oft zitierten und inkriminierten Mandatsabgabe: Wir haben alle Post vom Initiativkomitee erhalten mit den furchterregenden Titeln "Schweizer Richter am Gängelband der Politik" oder "Das schmutzige Geheimnis der Schweizer Demokratie". Das tönt ja ganz fürchterlich. Das sind bloss Titel. Aber es ist eigentlich paradox, eine Abhängigkeit desjenigen zu konstruieren, der bezahlt. Vielmehr bestünde ja eigentlich eine Abhängigkeit für denjenigen, der Geld erhält, und nicht für denjenigen, der Geld zahlt. Ich weiss, man meint natürlich damit, dass man als Richter bei Nichtbezahlung der Abgabe nicht mehr nominiert würde, was die Abhängigkeit von der Partei belege. Aber das Beispiel, das ich vorhin zitiert habe, zeigt ja gerade, dass dieses Argument nicht sticht.
Die Frage der Mandatsabgabe wird ja anhand der parlamentarischen Initiative Walti Beat weiter besprochen werden können. Übrigens: Für unsere Partei, die FDP-Liberalen, ist die Mandatsabgabe kein Problem und kein Thema. Sie ist nicht relevant, weder für die Parteikasse noch für die Mandatsträger. Diese Mandatsabgabe ist nämlich erstens freiwillig, und zweitens beträgt sie aktuell durchschnittlich etwas über 1000 Franken pro Person und Jahr - wie gesagt freiwillig. Dies zum Zusammenhang zwischen Mandatsabgabe und Richteramt. Wie sieht es übrigens in dieser Beziehung bei den anderen Parteien aus? Alle sprechen und sprachen heute von der Transparenz, wir beweisen sie.
Zum Schluss: In Anwaltskreisen der Deutschschweiz spricht man ab und zu vom Bundesgericht als "Loterie Romande", wenn man mit einem Urteil nicht zufrieden ist. Belassen wir es beim Scherz und führen wir nicht offiziell eine "Loterie Romande" ein.
Lehnen wir die Initiative ab.