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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-03-03

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die vorliegende Initiative enthält Aspekte, die aus meiner Sicht sinnvollerweise aufgenommen werden sollten. Deshalb - das vorweg - empfehle ich Ihnen auch, dass wir die Chance für einen indirekten Gegenvorschlag packen oder eben die direkten Gegenvorschläge positiv prüfen.

Was jetzt zum Teil an grundsätzlicher Kritik am Losverfahren geäussert wurde, möchte ich etwas differenzieren. Wir von der grünen Fraktion haben ja selbst mit dem Geschäft 20.467, als Ergänzung unserer beiden Kammern, National- und Ständerat, die Schaffung eines per Los gewählten Klimarates quasi als dritte Kammer vorgeschlagen.

Es gibt nicht nur thematisch beschränkte, sondern auch ganz allgemeine Ideen, die Instrumente der indirekten Demokratie über eine repräsentative Wahl mit einem deliberativen, abwägenden Element zu ergänzen, dessen Mitglieder im Verhältnis zu bestimmten Bevölkerungskriterien - Geschlecht, Herkunft, Sprachregion - ausgelost werden. Das heisst, dass das Los an und für sich nicht zwingend das Übel ist.

Wir müssen aber auch schauen, wofür wir auslosen und aus welcher Grundmenge wir auslosen. Wenn wir zum Beispiel für eine dritte parlamentarische Kammer auslosen, dann losen wir aus einer Grundmenge aus, die im Grundsatz bei der repräsentativen Wahl auch wählbar wäre. Hier hingegen - das sehen ja selbst die Initiantinnen und Initianten so - kann man nicht einfach sagen: Wir nehmen die Menge aller Menschen in der Schweiz und losen dann ein paar Bundesrichter [PAGE 108] oder Bundesrichterinnen aus. Das käme nicht so glücklich heraus.

Deshalb kam ja diese Idee der Fachkommission auf, die bestimmen muss, wer überhaupt zum Losverfahren zugelassen wird. Bis jetzt habe ich viel über diese Fachkommission gehört, z. B. dass das Verfahren dann eben auch nicht wahnsinnig viel unabhängiger wäre, als wenn man die Gerichtskommission diese Vorauswahl machen lässt.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt erwähnen, der bis jetzt nicht formuliert wurde, nämlich, dass die Idee von den Initiantinnen und Initianten nicht zu Ende gedacht wurde. Eine der Grundkritiken, die die Initianten anbringen, ist ja, dass bei uns die meisten Richterinnen und Richter Mitglied einer Partei sind. Wenn Sie sich jetzt überlegen, welche Kriterien man anwenden muss, um überhaupt die Zulassung zu diesem Losverfahren zu erhalten, dann wird das unter anderem die Erfahrung im Justizapparat sein. Das heisst aber: Wenn Sie das System nicht von unten her ändern, werden Sie am Schluss im Topf der Richterinnen und Richter, die zur Losauswahl zur Verfügung stehen, trotzdem praktisch nur Menschen haben, die auch aufgrund einer Parteizugehörigkeit überhaupt irgendwo auf einer niedrigeren Ebene der Justiz gewählt wurden.

Selbst wenn Sie zutiefst überzeugt sind, dass die Lösung darin liege, die Bestimmung aufzuheben, wonach man in einer Partei sein muss, um als Richter oder als Richterin tätig zu sein, setzen Sie damit auf der falschen Ebene an. Sie müssten vielmehr unten, bei den Kantonen, ansetzen, damit dann überhaupt ein Pool von - aus Ihrer Sicht - unabhängigen Richterinnen und Richtern zur Verfügung stehen würde. Diesen Pool gibt es aber im Moment nicht. Das ist aber auch nicht problematisch - damit komme ich zum Schluss, es blinkt bei mir -, weil ich meine, dass es gut ist, wenn in der Justiz die Breite der Gesellschaft abgebildet ist.

Deshalb ist diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die guten Gegenvorschläge finden hoffentlich, wenn nicht hier, so doch im Ständerat, eine Mehrheit.