Bircher Martina · Nationalrat · 2021-03-03
Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat letztes Jahr entschieden, dem Parlament die Ablehnung der Justiz-Initiative ohne Gegenentwurf und Gegenvorschlag zu empfehlen. Das hat auch die Kommission für Rechtsfragen beschlossen. Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter lehnt diese Justiz-Initiative ebenfalls ab, weil sie die bestehenden Probleme nicht in überzeugender Weise zu lösen vermag. Bedenken weckt insbesondere das sogenannte Losverfahren.
Ich möchte hier auf einen heiklen Punkt in dieser Initiative aufmerksam machen, und zwar auf die Abschaffung der "Mandatssteuer". In einer Umfrage bei den Parteien und bei den Richtern wurde die Höhe der "Mandatssteuer" erhoben. Das Fazit war, dass die höchste Abgabe bei den Grünen mit rund 20[NB]000 Franken pro Jahr erhoben wird, gefolgt von SP und GLP, welche je 13[NB]000 Franken pro Jahr verlangen. Die GLP verlangt im ersten Amtsjahr 26[NB]000 Franken. Deutlich weniger ist es bei den anderen Parteien: Die SVP verlangt rund 7000 Franken, die Mitte 6000 Franken und FDP und BDP jeweils 3000 Franken pro Jahr. Rechnet man diese Zahlen auf alle 38 vollamtlichen Bundesrichter hoch, fliessen pro Jahr rund 343[NB]000 Franken an die Parteien.
Was den Charakter der "Mandatssteuer" angeht, so gehen die Angaben der Parteien auseinander. Während diese Abgabe bei der Mitte als freiwillig bezeichnet wird, erachtet sie die Grüne Partei als üblich und die GLP als zwingend. Dass jemals ein Richter den Aufstand geprobt und die Abgabe verweigert hätte, ist nicht bekannt. Viele sehen die "Mandatssteuer" unkritisch: Es ist ein unbedenklicher privatrechtlicher Vereinsbeitrag. Im Übrigen sind die Zahlungen transparent und immer noch auf freiwilliger Basis. Ein Parteibeitritt ist keine Last und keine Einschränkung der Selbstbestimmung, sondern hat mit Freiheit, Urteilsfähigkeit oder Meinungsbildung zu tun.
Jeder Mensch hat eine politische Haltung, auch Richterkandidaten. Niemand ist wertfrei. Richter müssen keiner strikten Ideologie folgen. SVP-Mitglieder in der Bundesversammlung wählen linke Richter, linke Abgeordnete wiederum wählen SVP-Richter. Das ist ein wichtiger Teil der richterlichen Unabhängigkeit. Bei den Richterposten werden auch Kleinstparteien angemessen beachtet.
Deshalb gilt es, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.