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Mäder Jörg · Nationalrat · 2021-03-03

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Wir stehen im Differenzbereinigungsverfahren. Es geht um die Datenweitergabe. Die Grundsätze sind in der Kommission eigentlich alle klar gewesen. Wo immer möglich, sollen aggregierte Daten verwendet werden, also nicht Einzeldaten von einzelnen Patienten, sondern Summen, Durchschnitte oder was auch immer nötig ist. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen diese Art von Daten nicht ausreicht. In diesen Fällen sind Einzeldaten sinnvoll - wohlgemerkt, wenn möglich in anonymisierter oder zumindest in pseudonymisierter Form. Es geht ja nicht darum, dass Einzelschicksale persönlich irgendwo bekannt gegeben werden, sondern darum, das notwendige Wissen, die notwendigen Schlüsse aus den Daten ziehen zu können.

Meine Minderheit will das Konzept des Ständerates aufrechterhalten, das auf der Stellungnahme des Bundesrates basiert. Es geht dort darum, dass der Zweck, für den in diesen Fällen solche Daten notwendig sind, ganz klar definiert wird. Es werden aber keine weiteren Einschränkungen gemacht. Die Mehrheit stellt hingegen teilweise auch seltsame Anforderungen, was in welchen Fällen nicht gemacht werden darf. Die Gefahr bei pseudonymisierten und anonymisierten Daten ist immer, dass sie deanonymisiert werden können. Das ist hier aber nicht wirklich der Fall, da schlussendlich jeweils nur ein Datensatz kommt. Eine Deanonymisierung findet vor allem dann statt, wenn mehrere Datensätze aus ganz unterschiedlichen Quellen kombiniert werden können.

Ich bitte Sie, in der zweiten Abstimmung meine Minderheit zu unterstützen.

Die grünliberale Fraktion wird - und das ist der zweite Teil meines Votums - generell dem Konzept des Ständerates folgen, das heisst, sie unterstützt in der ersten der beiden Abstimmungen die Mehrheit und in der zweiten die Minderheit.