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Haab Martin · Nationalrat · 2021-03-03

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03

Wortprotokoll

Seit über 45 Jahren ist die Schweiz Vertragspartei des Cites, welches den Handel mit geschützten Pflanzen und Tieren regelt. Es geht darin um den Schutz, aber auch um die nachhaltige Nutzung dieser Arten. Das Cites enthält in drei Anhängen rund 5600 Tier- und über 30[NB]000 Pflanzenarten. Der Handel und der Verkehr mit weltweit geschützten Arten wird in der Schweiz im Bundesgesetz über[NB]den[NB]Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) vom 16. März 2012 bereits recht umfangreich geregelt. Das Gesetz soll nun punktuell verschärft werden, dies vor allem bei den Strafbestimmungen, aber auch bei den Verpflichtungen für Handels- und Zuchtbetriebe.

Auch die SVP-Fraktion unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, den illegalen Handel mit geschützten Pflanzen und Tieren weiterhin zu sanktionieren und wenn immer möglich zu unterbinden. Das Ziel muss ein wirksamer Schutz der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sein. Eine hundertprozentige Sicherheit werden wir, wie auch bei vielen anderen Dingen, jedoch leider nie haben. Ob wir dem weltweiten Problem des "wildlife crime" mit dieser Gesetzesanpassung in der Schweiz etwas Wirksames entgegensetzen können, kann zu Recht auch bezweifelt werden. Die Befürchtung, dass die Schweiz zum Umschlagplatz von geschützten Arten werden wird, mag allenfalls berechtigt sein, ist aber bis heute laut Fachexperten nicht eingetreten.

Schon im heutigen Gesetz gilt gemäss Artikel 10 Absatz 1, dass alle Personen, die Exemplare von geschützten Arten nach den Anhängen I bis III Cites halten, züchten und in Verkehr bringen, "über Dokumente verfügen müssen, die eine Überprüfung der Herkunft und des Ursprungs der Exemplare und der Rechtmässigkeit des Verkehrs ermöglichen". Die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit und des Verkehrs ist also heute schon im Gesetz enthalten, und zwar gilt sie für Personen, die solche Waren oder Exemplare besitzen, wie auch gemäss Artikel 10 Absatz 2 für Personen, die solche Waren oder Exemplare weitergeben oder eben Handel damit betreiben. Auch gemäss Artikel 14 Absatz 1 des schweizerischen Tierschutzgesetzes hat der Bundesrat bereits heute die rechtliche Grundlage, hier aktiv zu werden. Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten.

Die Schweiz hat bereits mit dem heutigen Bundesgesetz eine sehr umfassende und verlässliche Kontrolle, was den Handel mit diesen Arten betrifft. Eine Verschärfung würde einen klar höheren Kontrollaufwand nach sich ziehen. Dies wiederum benötigt einen wesentlich höheren administrativen Aufwand. Die SVP-Fraktion steht dieser Entwicklung kritisch gegenüber. [PAGE 120]

Zu den beiden Minderheitsanträgen: In Artikel 9 möchte eine Minderheit das Gesetz so ändern, dass der Bundesrat den Import von Tieren untersagen kann, wenn mit deren Handel ein Umgang mit Tieren verbunden ist, der in der Schweiz als tierquälerisch gilt. Es ist wohl utopisch zu glauben, dass wir auf der Grundlage des nachweislich strengsten Tierschutzgesetzes der Welt die Standards des weltweiten Umgangs mit Tieren der bedrohten Arten regeln können. Denn wir müssen zeitgleich realisieren, dass wir nur schon bei den Importen von Fleisch oder anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs in unser Land schlichtweg keine Chance haben, die Standards gemäss unserem Tierschutzgesetz zu kontrollieren und durchzusetzen oder deren Verletzung gar zu sanktionieren.

In Artikel 24 spricht sich eine Minderheit gegen eine Verlängerung der Einsprachefrist bei Entscheiden des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf 30 Tage aus. Sie möchte stattdessen an der geltenden Zehntagefrist festhalten. Die Vertreter des BLV haben jedoch klar aufgezeigt, dass in vielen beanstandeten Fällen die jetzige Frist von 10 Tagen zu kurz greift; dies, weil umfangreiche Abklärungen vor allem in den Herkunftsländern ihre Zeit benötigen.

Die beiden Minderheitsanträge zu Artikel 9 und Artikel 24 lehnt die SVP-Fraktion entschieden ab.