Lexipedia

Studer Lilian · Nationalrat · 2021-03-03

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion bedankt sich für diese Vorlage, die auf die Motion Barazzone 15.3958, "Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz", zurückgeht. Leider gibt es nicht nur den korrekten, sondern eben auch den illegalen Handel, welcher ein Milliardengeschäft ist. Diese Vorlage trägt somit hoffentlich dazu bei, dem illegalen Handel mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten von der Schweiz aus vermehrt entgegenzuwirken und insbesondere auch entsprechendes Fehlverhalten richtig ahnden zu können. Denn der illegale Handel mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten ist ein klares Verbrechen; umso wichtiger ist die Verbesserung des Gesetzes. Wer geschützte Pflanzen und Tiere illegal einführt oder mit ihnen handelt, soll künftig härter bestraft werden.

In der Vorlage gibt es zudem noch weitere Anpassungen. Unter anderem sollen anonyme Verkäufe nicht mehr möglich sein, denn die Verkäufer müssen Angaben zu ihrer Person und zur Ware machen. Mit der Vorlage kommt die Schweiz übrigens auch den Forderungen der UNO nach, die die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, "wildlife crime" im Rahmen des[NB]organisierten Verbrechens als "serious crime" zu behandeln.

Im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites) geht es um wildlebende Pflanzen und Tiere. Die Schweiz ist seit 45 Jahren Sitzstaat und Vertragspartei des Cites, welches drei Anhänge umfasst: Der Anhang I umfasst rund 1000 Arten, die von der Ausrottung bedroht sind. Bei diesen Arten ist eine Ein- und Ausfuhr nur in Ausnahmefällen zugelassen. Bei den Anhängen II und III geht es um 34[NB]000 Tier- und Pflanzenarten. Dort unterliegt die Einfuhr der Bewilligung und Kontrolle.

Das Cites will sicherstellen, dass der Handel das Überleben der betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht bedroht. Zudem gibt es im bestehenden und vorliegenden Gesetz aber auch die Option, weitere Arten dazuzuzählen, die mit den aufgeführten Arten im Cites verwechselt werden können oder bei denen eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Bestände gefährdet ist.

Noch ein Wort zur Detailberatung: Die Mitte-Fraktion unterstützt die Vorlage, wie sie vom Ständerat und der WBK-N beschlossen wurde.

Noch kurz zu den Minderheitsanträgen, die wir wie gesagt ablehnen:

Beim Minderheitsantrag zu Artikel 9 Absatz 1bis geht es nicht zwingend um Tiere, die im Cites aufgeführt sind oder die aufgrund ihres Bestands gefährdet sind. Ein solches Anliegen müsste in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Im Tierschutzgesetz haben wir übrigens mit Artikel 14 eine Bestimmung, die dem Minderheitsantrag entspricht. Somit hat der Bundesrat bereits heute die Möglichkeit, die Einfuhr von Tieren zu verbieten.

Auch den zweiten Minderheitsantrag, bei dem es um die Verkürzung der Einsprachefrist in Artikel 24 Absatz 3 geht, lehnen wir ab. Meistens braucht es länger, um die Dokumente zu beschaffen, da diese doch häufig im Ausland beschafft werden müssen; dies wurde uns so auch in der Kommission mitgeteilt. Die Tiere müssen zudem gemäss dem Tierwohl korrekt platziert werden.

Wie gesagt, wir als Mitte-Fraktion sind sehr dankbar für diese wichtigen Änderungen am Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten und unterstützen die Vorlage in der jetzigen Form.