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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-03-03

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die Motionärin verlangt, dass sämtliche Statistiken und Studien generell nach Geschlechtern aufgeschlüsselt werden und dass dabei jegliche Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden müssen. Dieser generelle Ansatz ist komplett verkehrt und führt neben einer Verwässerung von Erhebungen auch zu einem Bürokratieausbau.

Die Ausgangslage einer Erhebung muss eine konkrete Frage oder Thematik sein. Daraus wiederum sollten die benötigten Erhebungsmerkmale definiert werden. Es soll geklärt sein, welche Zahlen, die einander gegenübergestellt werden, notwendig sind. Aus dieser Definition ergibt sich, dass eine generelle Erhebung bezüglich der Geschlechter aus objektiven Gründen nicht sinnvoll ist.

Ich erwarte von Statistiken und Studien, dass sie einen effektiven Mehrwert ergeben und nicht durch immer mehr Erhebungsmerkmale oder Prüfwerte aufgeweicht werden. Folglich gibt es Studien und Statistiken, bei welchen eine Auswirkung auf die Geschlechter notwendig oder gar zentral sein kann und entsprechend gewichtet werden muss. Deshalb muss diese Fragestellung immer punktuell geklärt sein, aber sicher nicht generell.

Die Motionärin führt zudem ins Feld, dass es technisch mit der AHV-Nummer möglich wäre, einfach an die gewünschten Daten zu kommen. Das ist nicht korrekt, denn seit der Einführung der neuen AHV-Nummer im Jahr 2008 ist kein Rückschluss mehr auf Geschlecht oder Name möglich.

Welche statistischen Erhebungen stehen 2021 an? Im statistischen Jahresprogramm des Bundes wird jeweils ausgewiesen, welche direkten Erhebungen für die ganze Bundesstatistik in einem Jahr geplant sind. Im Jahr 2021 sind es 76 Erhebungen. Ein grosser Teil davon wird mit Daten aus bestehenden Datenquellen kombiniert, sodass nur der Teil abgefragt wird, der wirklich nötig ist.

Sie geben mir sicher recht, dass bei einer Geothermiestatistik, einer Statistik über den grenzquerenden Güterverkehr, einer Arealstatistik, einer Dienstleistungsumsatz-Statistik, einer Treibhausgasstatistik oder einer Leerwohnungsstatistik - um nur ein paar zu nennen - die Prüfung der Auswirkungen auf die Geschlechter wirklich nicht notwendig ist. Hingegen kann bei den geplanten Statistiken zur Gleichstellung von Frau und Mann, bei der Familienzulagenstatistik, bei der Statistik über die Ergänzungsleistungen, bei den eidgenössischen Jugend- und Rekrutenbefragungen oder bei der Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung die Fragestellung in Bezug auf die Auswirkungen berechtigt sein und als Antrag oder Prüfauftrag ausgeführt werden. Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass es wirklich nicht zielführend wäre, eine generelle Pflicht einzuführen. Daraus entsteht offensichtlich kein Mehrwert.

Bleiben wir deshalb beim bestehenden Vorgang, wonach punktuelle Fragestellungen definiert, aber ganz bestimmt [PAGE 125] nicht immer und generell die Auswirkungen auf die Geschlechter geprüft werden sollen. Das wäre eine reine Arbeitsbeschaffung ohne produktiven Inhalt.

Lehnen Sie also diese Motion ab, wie das die Kommissionsminderheit beantragt. Das Anliegen ist nämlich bereits heute in zentralen Fragen umgesetzt.