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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-03-03

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die hier vorliegende parlamentarische Initiative ist nicht neu; sie wurde bereits im Dezember 2016 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Verwendung öffentlicher Werke auch in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Spitälern und Gefängnissen als Eigengebrauch definiert und deshalb die bisher erforderliche Vergütung gestrichen wird.

Das Anliegen wurde im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes intensiv geprüft und diskutiert. Beide Kammern haben sich für den Agur-Kompromiss ausgesprochen, auf welchen sich die verschiedenen Interessengruppen geeinigt hatten. Die parlamentarische Initiative würde diesen Kompromiss infrage stellen und zu weiteren Problemen führen.

Wenn der Hotelgast fernsieht oder Radio hört, fällt das bereits heute unter den Eigengebrauch. Dafür ist keine Vergütung geschuldet. Diese parlamentarische Initiative möchte nun jedoch auch den Hotelbetreiber von der Vergütung befreien. Die Abgabe fällt an, weil der Betreiber Radio- und Fernsehprogramme in die Hotelzimmer weiterleitet und damit eine urheberrechtlich relevante Weitersendung macht. Entgegen der Behauptung der Befürworterinnen und Befürworter dieser Vorlage bezahlen Hotelbesitzerinnen heute jedoch nicht doppelt. Denn die Serafe-Abgabe für Radio und Fernsehen dient der Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen und hat mit der Urheberrechtsvergütung nichts zu tun.

Die zuständige Kommission des Nationalrates hat sich bereits während der Revision des Urheberrechtsgesetzes mit dieser parlamentarischen Initiative befasst und Spezialistinnen dazu angehört. Einige wiesen auf besondere Probleme dieser Gesetzesänderung hin. So besteht das Risiko eines Streitschlichtungsverfahrens auf internationaler Ebene wegen Verletzung von WTO-Recht. Wie auch Justizministerin Karin Keller-Sutter in früheren Beratungen erwähnt hat, könnten sich im Falle einer Annahme ausländische Künstlerinnen und Künstler direkt auf das Staatsvertragsrecht berufen. Für den amerikanischen Film, welcher im Hotelzimmer gezeigt wird, würden weiterhin Abgaben anfallen. Es wären einzig die schweizerischen Urheberinnen und Urheber von dieser Ausnahmebestimmung betroffen. Somit würden die ausländischen Urheber weiter abgegolten, die inländischen Künstlerinnen jedoch nicht.

Die hier vorgeschlagene Sonderregelung für Hotels würde nicht zu weniger Bürokratie und zu weniger Verwaltungsaufwand führen - im Gegenteil. Denn es müsste für die Hotelhalle, das Restaurant und die Bar weiterhin eine Abgabe bezahlt werden. Die Beiträge sind ohnehin klein und betragen weniger als einen Franken pro Hotelzimmer und pro Monat. Es ist also auch nicht so, dass Hotelbetreiberinnen mit einer Gesetzesänderung wirklich entlastet würden. Viele Hotels tragen sowieso dem Umstand Rechnung, dass viele Gäste immer häufiger ihre eigenen Tablets und Computer zur Mediennutzung mitbringen.

Es geht hier um eine Abwägung zwischen den Interessen von Hotelbesitzerinnen und den Interessen der Schweizer Kulturbranche. Vor einem Jahr ist ein grosser Kompromiss als modernes Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten; ich habe es eingangs erwähnt. Es wäre ein Affront gegenüber den Kulturschaffenden, diesen Kompromiss wieder umzustossen. Das Parlament würde wertvolle Glaubwürdigkeit verspielen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen im Oktober 2019 der parlamentarischen Initiative Nantermod mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen einer starken Kommissionsminderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Somit können die Räte am eingeschlagenen Weg mit der kürzlich verabschiedeten Revision des Urheberrechtsgesetzes festhalten.