Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-03-03
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative Walliser an ihrer Sitzung vom 6. November 2020 vorberaten. Ziel der Initiative ist es, wie bereits ausgeführt, Artikel 125 ZGB dahingehend anzupassen, dass Ehegatten den nachehelichen Unterhalt selber vertraglich festlegen können. Tun sie das nicht, soll eine auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum basierende Unterhaltspflicht von maximal zwei Jahren zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festgelegt werden.
Die Kommission kommt mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zum Schluss, dass die parlamentarische Initiative abzulehnen sei, und zwar aus folgenden Gründen:
Zwar wurde in der Kommission anerkannt, dass die parlamentarische Initiative die wichtige Problematik der Armut nach der Scheidung aufwirft. Dennoch wurde angemerkt, dass die vorliegende Initiative das Problem nicht löst, sondern verlagert. Die vom Initianten vorgeschlagenen Massnahmen würden dazu führen, dass die finanziell stärkere Seite kaum eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der finanziell schwächeren Seite hätte. Es wurde bemängelt, dass die Initiative dem Umstand nicht Rechnung trägt bzw. nicht berücksichtigt, wer die unbezahlte Arbeit während der gemeinsamen lebensprägenden Ehejahre erledigt hat, vor allem wenn Kinder im Spiel waren.
Obwohl der Initiant von geänderten Gesellschaftsverhältnissen spricht, würden die Studien des Bundes, so die Kommissionsmehrheit, ein anderes Bild zeichnen. Nach wie vor [PAGE 134] sind Frauen weniger erwerbstätig als Männer, weil sie zu den Kindern schauen; sie verdienen dadurch weniger oder gar nichts. Davon auszugehen, dass eine paritätische Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit heute Realität ist, ist verfehlt, wenn man die Zahlen anschaut. So ist das traditionelle Familienbild immer noch das am weitesten verbreitete.
Eine nach zwei Jahren vollständige Integration in den Arbeitsmarkt, wie sie der Initiant verlangt, scheint der Mehrheit der Kommission eher schwierig, gerade wenn die Kinder noch klein sind. Die Kosten für eine allfällige mangelnde Integration in den Arbeitsmarkt würde in diesem Falle dann der Staat in Form von Sozialhilfe bezahlen müssen.
In gewalttätigen Beziehungen könnte, so die Kommissionsmehrheit, die Angst vor dem finanziellen Ruin nach der Scheidung sogar dazu führen, dass die gewaltbetroffene Person beim Gewalttäter oder der Gewalttäterin bleibt. Weiter wurde ins Feld geführt, dass die Vertragsfreiheit bei der Scheidung, wie sie vom Initianten angedacht ist, eine Schwächung der Ehe als Institution zur Folge hätte. So wurde die Frage aufgeworfen, ob es wirklich wünschenswert wäre, wenn die Ehepartner vielleicht nach Jahrzehnten der Ehe, nachdem sie viel Gemeinsames aufgebaut haben, einfach den Vertrag kündigen und verschwinden könnten, ohne Rücksicht darauf, was dies für die andere Person bedeutet.
Aus all diesen Überlegungen heraus beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.