Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-03-04
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Wenn ich von Schwyz nach Uri fahre, erfreue ich mich am wunderbaren Blick über den Urnersee, und natürlich schweifen meine Augen auch immer hinüber zum stillen Gelände am See: zum Rütli. Da überkommt mich immer ein Gefühl, das sich mit Freude, Dankbarkeit, Liebe zur Heimat umschreiben lässt; Freude und Dankbarkeit, Bürgerin in diesem Land, in dieser Eidgenossenschaft zu sein. Ein Wort erfasst dieses Gefühl vielleicht richtig: Es ist eine Form von Erhabenheit. An diesem einen Tag in der letzten Woche war es aber anders. Es war zwar schönes Wetter, aber es lag leichter Nebel über der Landschaft und den Bergen. Die Sicht war diffus. Der leichte Nebel - mehr ein Schleier - wurde zwar von der Sonne durchbrochen, und doch erblickte ich das Rütli am anderen Seeufer nicht mehr ganz klar. Mein Herz wurde mir schwer. Ich fühlte mich nicht gut.
Warum dieses Gefühl der Bedrücktheit, der Schwere als Bürgerin des Kantons Uri, als Bürgerin der Eidgenossenschaft? Die nicht ganz klare Sicht von der Tellsplatte aus erschien mir plötzlich symptomatisch für die Situation in der Schweiz. Der Bundesratsentscheid von letzter Woche zu den Skiterrassen war der Kulminationspunkt meines wachsenden Unbehagens. Ich fragte mich: Wo sind die Grundsätze des Handelns geblieben, auf denen unser Land seit Jahrhunderten fest steht? Die Eidgenossenschaft, das Schweizervolk und die Kantone haben in der Verfassung auch die Grundsätze festgelegt, dass Bund und Kantone einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, dass sie zusammenarbeiten, dass sie - Bund und Kantone - einander Rücksicht und Beistand schulden: "Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund werden nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt." Das steht in unserer Verfassung. Und: "Sie schulden einander Rücksicht und Beistand" - "einander", nicht "gegeneinander".
Sie schulden einander Rücksicht und Beistand, nicht nur von den Kantonen zum Bund, auch vom Bund zu den Kantonen. Da steht nichts von zentralistischem Durchregieren, nichts davon, wer sich durchsetzt in unserem Land, wer stärker ist, gar nichts von Drohung, sondern sie sollen einander Rücksicht und Beistand leisten - und das sicher und vor allem gerade in einer Krise.
Diese Entscheidung des Bundesrates in der Zusammenarbeit mit den Kantonen hat mir als ehemaliger Frau Landammann des Kantons Uri das Herz so schwer gemacht. Die Grundsätze sind, und das hoffe ich fest, nur für einen kurzen Moment aus dem Lot geraten - aber sie müssen wieder zurück ins Lot! Die Kantone haben die Vorgaben des Bundes bis anhin sehr gut umgesetzt, sie sind mit eigenen innovativen Wegen vorausgegangen, wie z. B. Graubünden mit seiner Teststrategie, andere Kantone mit der Umsetzung von Schutzkonzepten in Skigebieten, Impfvorbereitungen und dergleichen. Wer sonst, frage ich Sie, hätte diese Pandemie vor Ort bekämpfen sollen? Wissen Sie, wie viel Kraft und Einsatz die Kantone, ihre Krisenstäbe, die Polizei usw. aufbringen bzw. leisten? Sie sind es, die den Menschen vor Ort die verordneten Massnahmen des Bundes vermitteln, diese mit Augenmass umsetzen und kontrollieren, die Menschen beruhigen, den Frieden und Zusammenhalt bewahren, das Gesundheitswesen am Laufen halten.
Bereits in der Sommersession wurde in diesem Rat intensiv darüber diskutiert, wie die Kantone einzubeziehen seien. Der Bundesrat hat versichert, dass er das tun werde. Ja, der Bundesrat hat in diesem Gesetz viel Verantwortung zugesprochen bekommen, doch in Krisenzeiten ist das ja auch die Aufgabe der Exekutive. Aber natürlich gehe ich als Ständerätin davon aus, dass man in einem Gesetz nicht die Verfassungsgrundsätze wiederholen muss, damit der Bundesrat mit Augenmass, verhältnismässig und gemäss dem Grundsatz der Subsidiarität handelt. Letzte Woche war in dieser Hinsicht keine Sternstunde!
Man mag jetzt einwenden, es sei übertrieben, wegen ein paar Terrassen einen solchen Aufstand zu machen. Es ist aber mehr als nur ein paar Terrassen! Es ist je länger, je mehr, so mein Eindruck, ein zentralistischer Geist, der wie ein Nebel über unser Land zieht. Darum werde ich nachher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Artikel 1 Absatz 4 auch den Antrag stellen, dass man die Subsidiarität im Covid-19-Gesetz festhalten muss.
Sie erinnern sich an den Nebel, der so leicht über der Szenerie am Urnersee lag. Oben in den Bergen herrschte strahlend schönes Wetter und beste Fernsicht. Auch in der [PAGE 76] Bekämpfung der Pandemie braucht es diese umfassende Fernsicht, möglichst den Blick für das Ganze, die Rundumsicht. Es braucht in der dezidierten Bekämpfung dieser Krankheit neue Wege nach vorne, mit Zuversicht, dem Einsatz von Innovationen, mehr Vertrauen und Zutrauen in die Eigenverantwortung der Kantone und der Einzelnen - Subsidiarität eben!
Lassen Sie es mich klar sagen: Es geht selbstverständlich und natürlich darum, konsequent jene zu schützen, die zu schützen sind, jene zu therapieren und möglichst zu heilen, die krank sind - ohne Wenn und Aber. Das Gesundheitssystem ist mit Entschiedenheit darauf auszurichten, und es ist der Bevölkerung auch zu versichern, dass dem so ist, aber ist die Schweiz mit der Schliessungsstrategie noch auf dem richtigen Weg? Gibt es Alternativen? Welche wurden geprüft, und weshalb wurden sie verworfen? Gibt es mildere Massnahmen, um das Ziel, den Schutz vor Covid-Leid und die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens, zu erreichen?
Kann sich die Schweiz als Land, als Gesellschaft, als Volkswirtschaft diesen Weg noch leisten, und wenn ja, wie lange? Sind die Eingriffe in die Grundrechte und in die Wirtschaftsfreiheit mit der Fortdauer der Pandemie, insbesondere bei einem höheren Immunisierungsgrad der gefährdetsten Gruppen, noch verhältnismässig? Welche Nebenwirkungen hat die bisherige Strategie des Bundesrates zur Bekämpfung dieser Pandemie für die Gesellschaft, die Menschen und ihr Zusammenleben, den sozialen Zusammenhalt, den sozialen Frieden, die Gesundheit im umfassenden Sinn, also auch für die psychische Gesundheit, sowie für die Volkswirtschaft und die Finanzen?
Diese Fragen muss der Bundesrat in seiner Führungsaufgabe in der Krise mitbeantworten, wenn er Massnahmen trifft. Ist da nicht auch etwas aus dem Lot? Es ist zu befürchten, dass die Folgen schwerwiegend sind, dass sie eine grosse Belastung für die Menschen in diesem Land, für die Wirtschaft und den Staat sind. Die Einwohnerinnen und Einwohner und die Unternehmen halten sich vorbildlich an die Massnahmen und tragen das ihnen Mögliche bei. Mir sind einmal die Tränen in die Augen geschossen, als ich einen Bauarbeiter, einen grossen, starken, kräftigen Mann, nach seiner Arbeit gesehen habe, wie er seine abgearbeiteten Hände vor dem Einkaufen desinfiziert hat. Er steht für mich sinnbildlich für den Einsatz aller, sei es das medizinische Fachpersonal, das Verkaufspersonal, der Firmenchef, die Richterin, die junge Mutter, die Lehrerin: Sie alle arbeiten mit. Für sie alle soll der Bundesrat in der Bekämpfung der Pandemie die ganzheitliche Sicht mit den Nebenfolgen stärker in den Blick nehmen und darlegen.
Der Fokus soll sich, selbstverständlich neben den notwendigen Schutzkonzepten für die am meisten gefährdeten Menschen, verschieben: Zuerst kommen die mildesten Massnahmen, dann geht es hin zu breitflächigem Testen, auch mit der Möglichkeit von Selbsttests, dann zum Vorantreiben der Impfstrategie - die Kantone sind bereit, sie warten auf den Impfstoff. Dazu gehört auch die schnellere Beschaffung von zugelassenen Impfstoffen, mit allen Mitteln. Dann kommen die Medikamentenentwicklung und die konsequente und entschiedene Bekämpfung von Clustern, dort, wo diese auftreten. Nur am Schluss, wenn alles andere ausgeschöpft ist, sollen oder müssen vielleicht flächendeckend über das ganze Land Massnahmen beschlossen werden, damit die Grundrechte und die freiheitliche und föderale Ordnung wiederhergestellt werden können.
Wir müssen lernen, mit Corona zu leben. Was ist, wenn es - was wir alle natürlich nicht hoffen - noch länger dauert? Es braucht eine neue Strategie unter dem Primat eines ganzheitlichen Blicks auf die unterschiedlichen Bereiche der Gesellschaft. Wir schaffen das gemeinsam als Eidgenossenschaft: Sie als Bundesrat in Ihrer Verantwortung, gemeinsam mit den Kantonen in ihrer Kraft und in ihrer Verantwortung, und wir als Einwohnerinnen und Einwohner unseres wunderbaren Landes.